25.09.2023 Unternehmensrecht
Mit seiner Entscheidung vom 15.09.2023 hat der Bundesgerichtshofs die Aufklärungspflichten eines Immobilienverkäufers (weiter) konkretisiert.
Konkret ging es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Verkäufer in einem virtuellen Datenraum wesentliche Unterlagen offenlegen muss und ob gegebenenfalls weitere, den offenzulegenden Sachverhalt zusätzlich erläuternde Unterlagen, offenzulegen sind sowie grundsätzlich um die Frage, ob der Verkäufer in jedem Fall schon allein dadurch seiner Informationspflicht gerecht wird, wenn er Unterlagen in einen Datenraum einstellt.