Thailand führt gesetzliche Verrechnungspreisvorschriften ein
Am 21.11.2018 wurde das Verrechnungspreisgesetz "Amendment of the Thai Revenue Code (No. 47), B.E. 2561 Act" ("TP Act") in der Royal Gazette veröffentlicht. Es tritt in Thailand für Veranlagungszeiträume beginnend ab dem 01.01.2019 in Kraft.
Damit werden erstmals gesetzliche Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise in Thailand normiert. Die bisherige Verwaltungsanweisung von 2002 zur Erstellung der Dokumentation (Departmental Instruction Paw 113/2545) waren für Steuerpflichtige nicht bindend.
Hintergrund
Im Rahmen der Umsetzung des BEPS Maßnahmenpakets schlug das thailändische Finanzministerium im Jahr 2015 einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Verrechnungspreisregularien vor, um schädliche Gewinnverlagerung- und Steuerhinterziehungspraktiken multinationaler Konzerne zu verhindern. Im September 2018 wurde das neue Verrechnungspreisgesetz durch das thailändische Kabinett genehmigt. Es ähnelt dem Entwurf, der im Tax Altert vom Januar angekündigt wurde (Deloitte Tax-News vom 03.01.2018).
Wesentliche Inhalte
Insbesondere wurden die § 35 und § 71 Thai Revenue Code ergänzt. Die wichtigsten Inhalte werden im Folgenden zusammengefasst:
- Steuerpflichtige mit konzerninternen Transaktionen müssen der jährlichen Steuererklärung Offenlegungsformulare mit Informationen zu Konzerngesellschaften und Transaktionsvolumina beifügen. Auch wenn der Steuerpflichtige keine Geschäftsbeziehungen mit einem Nahestehenden hatte, muss eine Dokumentation erstellt werden sofern es ausländische Nahestehende nach thailändischem Verständnis gibt.
- Steuerpflichtige sind verpflichtet die Verrechnungspreisdokumentation und die damit einhergehenden Dokumente bei Nachfrage durch die thailändische Steuerbehörde innerhalb der Frist von 60 Tagen (180 Tage bei der ersten Abgabe) einzureichen. Die thailändische Steuerbehörde darf die Dokumente bis zu 5 Jahre nach der Abgabe der Offenlegungsformulare anfragen.
- Der Umsatzgrenzwert für Unternehmen, die den Anforderungen des Verrechnungspreisgesetzes unterliegen, beträgt THB 200 Million, d.h. ca. EUR 5.4 Millionen.
- Das Verrechnungspreisgesetz tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen.
- Die Strafe für die Nichteinhaltung der in § 71 Abs. 2 festgelegten Anforderungen (Nichtvorlage des Offenlegungsformular oder der Verrechnungspreisdokumentation oder die Einreichung unvollständiger oder unrichtiger Unterlagen) entspricht einer Geldstrafe von bis zu THB 200.000 d.h. ca. EUR 5.400.
Fazit
Wir empfehlen, dass thailändische Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen, die den neu eingeführten Verrechnungspreisanforderungen genügt. Zudem sollte die Compliance des Offenlegungsformulars erfüllt werden. Es wird erwartet, dass Vorschriften mit konkreten Anwendungsvorgaben zum Inhalt der Dokumentation in Kürze veröffentlicht werden.