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21.05.2014
Transfer Pricing

BMF: Glossar Verrechnungspreise veröffentlicht

Hintergrund

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.05.2014 ein Glossar „Verrechnungspreise“ mit den in der Praxis häufig vorkommenden Fachbegriffen veröffentlicht. Das Glossar ist als verwaltungsinterne Arbeitshilfe gedacht und soll nach dem Willen des BMF zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. In diesem Zusammenhang unterstreicht das BMF die fehlende Rechtsbindung dieser Arbeitshilfe. Für die eigentliche Begriffsauslegung – so das BMF in seinen einleitenden Worten zum Glossar – sei stets der „objektivierte Wille maßgebend, so wie er in der jeweiligen Rechtsquelle zum Ausdruck komme und sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergebe“.

Für die Verrechnungspreispraxis stellt sich gleichwohl die Frage, wie die Finanzverwaltung die in dem Glossar verwendeten Begriffe letztlich in der Fallanwendung interpretieren wird, da die jeweiligen Termini inhaltlich nur sehr verkürzt dargestellt und erläutert werden.

Verwaltungsanweisung

Im Rahmen des Glossars wird neben den Begriffserläuterungen auf die einschlägigen BMF-Schreiben im Verrechnungspreisbereich, das heißt auf

  • die Verwaltungsgrundsätze von 1983 (BMF v. 23.02.1983, - IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, S. 218);
  • die Verwaltungsgrundsätze Umlageverträge (BMF v. 30.12.1999 - IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. 1999 I, S. 1122);
  • die Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendung (BMF v. 09.11.2001 - IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. 2001 I, S. 796);
  • die Verwaltungsgrundsätze Verfahren (BMF v. 12.04.2005 - IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. 2005 I, S. 570);
  • das Merkblatt zum Verständigungs- und Schiedsverfahren (BMF v. 13.07.2006 - IV B 6 - S 1300 – 340/06, BStBl. 2006 I, S. 461);
  • das Merkblatt APA (BMF v. 5.10.2006 - IV B 4 - S 1341 – 38/06, BStBl. 2006 I, S. 594);
  • die Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (BMF v. 13.10.2010 - IV B 5 - S 1341/08/10003, BStBl. 2010 I, S. 774) (siehe Deloitte Tax-News)

sowie die relevanten Rechtsverordnungen, das heißt auf

  • die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) 
  • und die Funktionsverlagerungsverordnung (beide in der jüngsten Fassung vom 26.06.2013 in BGBl. 2013 I, S. 1809)

verwiesen, so dass die aufgeführten Begriffserläuterungen zum Teil lediglich aus den o.g. BMF-Schreiben bzw. den o.g. Rechtsverordnungen entliehen worden sind.

Gleichwohl verkörpert das Glossar „Verrechnungspreise“ eine interessante und recht ausführliche Sammlung derjenigen Begriffe, die von der Finanzverwaltung – insbesondere in steuerlichen Außenprüfungen – als äußerst praxisrelevant angesehen werden.

Das BMF wird das Glossar je nach Bedarf aktualisieren bzw. ergänzen.

Betroffene Norm

§ 1 AStG, § 8 Abs. 3 S. 2, 3 KStG, § 90 Abs. 3 AO

Fundstelle

BMF, Glossar „Verrechnungspreise“, Schreiben vom 19.05.2014, IV B 5 - S 1341/07/10006-01

Ihr Ansprechpartner

Dr. Michael Puls
Partner

mpuls@deloitte.de
Tel.: +49 21187722235

Jobst Wilmanns
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jwilmanns@deloitte.de
Tel.: +49 69 75695 6243

Dr. Richard Schmidtke
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rschmidtke@deloitte.de
Tel.: +49 89 290368690

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