EU-Ministerrat: Politische Einigung zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie
Am 20.06.2014 haben sich die EU-Minister beim ECOFIN-Treffen politisch auf die Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie verständigt. Die vorgesehene allgemeine Missbrauchsbekämpfungsregelung wird im aktuellen Änderungsverfahren nicht mehr verfolgt, es soll nur noch die Regelung zur Bekämpfung der doppelten Nichtbesteuerung durch hybride Finanzierungsgestaltungen umgesetzt werden.
Hintergrund
Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte die doppelte Besteuerung grenzüberschreitender Gewinnausschüttungen und somit eine Benachteiligung von Unternehmen mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Mitgliedsstaaten vermieden werden. Allerdings war es unter der Mutter-Tochter-Richtlinie möglich, dass auch die Gewinnausschüttungen, die bei der zahlenden Gesellschaft abziehbar waren, steuerfrei blieben. Diese Problematik wurde auch im OECD-Aktionsplan (siehe Deloitte Tax-News) erkannt. Die OECD hat dazu einen Lösungsvorschlag unterbreitet (siehe Deloitte Tax-News), die EU würde mit der jetzt angestrebten Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie einen Schritt weiter gehen.
Aktuelle Entwicklung
Am 20.06.2014 haben sich die EU-Minister beim ECOFIN-Treffen politisch auf die Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie verständigt. Dabei soll in die Änderung der Richtlinie vorerst nur die Regelung gegen die Erzielung einer doppelten Nichtbesteuerung durch die Nutzung von hybriden Finanzierungsinstrumenten einfließen. Diese Änderung soll im Rahmen einer nächsten Ratssitzung verabschiedet werden. Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene allgemeine Missbrauchsbekämpfungsregelung bedarf dagegen einer weiteren Diskussion und wurde von der aktuellen Richtlinienänderung abgetrennt. Die Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie ist dann bis zum 31.12.2015 in nationales Recht umzusetzen.
Fundstelle
EU-Ministerrat: Pressemitteilung vom 20.06.2014 (engl.)
Kompromissvorschlag für die ECOFIN-Sitzung vom 20.06.2014 (dt)
