Finanzminister einigen sich bei Grundsteuerreform
In der seit Jahren strittigen Grundsteuer-Reform haben sich auf der Finanzministerkonferenz am 25.06.2015 die Landesfinanzminister mit einer Mehrheit von 15:1 auf eine Lösung verständigt.
Das bisher praktizierte Verfahren der Einheitsbewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2009 hatte der BFH in einem Vorlagebeschluss zum BVerfG für verfassungswidrig erklärt (siehe Deloitte Tax-News). Nach der Vorstellung der Finanzminister der Länder sollen Grundstücke zukünftig nach einem Verfahren in Anlehnung an den Verkehrswert bewertet werden. Um einen hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, solle die Gebäudebewertung anhand von pauschalen Maßstäben abgebildet werden. Weiterhin sei eine mögliche Öffnungsklausel für die Länder bzgl. der GrSt-Messzahlen denkbar, um etwaige steuerliche Belastungsspitzen aufzufangen. Ob und wann das BMF den Vorschlag der Landesfinanzminister umsetzten wird, ist allerdings noch unklar.
