BMF: Die Einführung der E-Bilanz wird um ein Jahr verschoben
Hintergrund
Für Unternehmen besteht bisher die Pflicht, für die nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Allerdings hat die Anhörung im Bundesministerium am 11.10.2010 zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Taxonomie deutlich gemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der in § 5b EStG vorgesehenen Pflichten noch nicht vollständig vorhanden sind.
Entwurf einer Verordnung
Das BMF hat nun entsprechend § 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Pflichten gemäß § 5b EStG veröffentlicht. Abweichend von § 52 Abs. 15a EStG sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 17.12.2010 über die Verordnung entscheiden.
Betroffene Norm
§§ 5b Abs. 1, 51 Abs. 4 Nr. 1c, 52 Abs. 15a EStG