BMF: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – Update
Das Bundesministerium der Finanzen hat das endgültige Schreiben hinsichtlich der Umsetzung und Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens veröffentlicht.
Wir haben bereits in unseren Tax News vom 29.01.2013 auf die geplanten Änderungen hinsichtlich der Umsetzung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens berichtet.
Mit Schreiben vom 25.07.2013 hat das BMF nun das endgültige Schreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013 veröffentlicht.
Dieses entspricht im Wesentlichen dem Entwurf vom 02.10.2012. Änderungen wurden u.a. hinsichtlich der Regelungen zur Lebenspartnerschaft aufgenommen. Derzeit ist eine Steuerklassenkombinationen für Lebenspartnerschaften im Elstam-Verfahren nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine „Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ beim zuständigen Finanzamt zu beantragen, die dem Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs vorgelegt werden kann.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 25.07.2013, IV C 5 - S 2363/13/10003