BMF: Aufteilungsmaßstab für ausländische Sozialversicherungsbeiträge – Berücksichtigung für den Lohnsteuer- und Sonderausgabenabzug im Jahr 2014
Mit Schreiben vom 08.10.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Maßstäbe für die Aufteilung der vom Arbeitnehmer geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Veranlagungszeitraum 2014 aktualisiert.
Danach können die anteiligen Beiträge des Globalbeitrags, die sich unter Anwendung des Prozentsatzes aus
der Gruppe 1 ergeben, als Beiträge zur gesetzlichen (ausländischen) Rentenversicherung,
der Gruppe 2 ergeben, als Beiträge zur gesetzlichen (ausländischen) Kranken- und Pflegeversicherung und
der Gruppe 3 als sonstige Vorsorgeaufwendungen
für den Sonderausgabenabzug im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung erfasst werden.
Der im Kalenderjahr geleistete Arbeitnehmerglobalbeitrag zur ausländischen Sozialversicherung ist nach den in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Prozentsätzen für die vorgenannten drei Gruppen zu ermitteln.
Gruppe 1 | Gruppe 2 | Gruppe 3 | Gesamt | |
Belgien | 49,48 % | 41,15 % | 9,37 % | 100,00 % |
Irland | 77,24 % | 8,13 % | 14,63 % | 100,00 % |
Lettland | 85,41 % | 0,00 % | 11,92 % | 97,33 % (2,67 % nicht abzugsfähig) |
Malta | 47,03 % | 44,06 % | 8,91 % | 100,00 % |
Norwegen | 54,60 % | 45,40 % | 0,00 % | 100,00 % |
Portugal | 84,08 % | 0,00 % | 15,92 % | 100,00 % |
Spanien | 96,94 % | 0,00 % | 3,06 % | 100,00 % |
Vereinigtes Königreich (GB) | 84,07 % | 0,00 % | 15,93 % | 100,00 % |
Zypern | 80,55 % | 0,00 % | 19,45 % | 100,00 % |
Darüber hinaus wird durch das Schreiben des BMF ebenfalls der Aufteilungsmaßstab für die vom Arbeitgeber geleisteten Globalbeiträge angepasst.
Für Globalbeiträge an Sozialversicherungsträger im nichteuropäischen Ausland ist für die Aufteilung dieser Globalbeiträge eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.
Fundstellen
BMF Schreiben vom 08.10.2013