17.02.2011
Aktuelles aus dem Ausland
Ungarn: Änderung im Steuer- und Sozialversicherungssystem
Seit dem 01.01.2011 können sich ausländische Unternehmen direkt bei den ungarischen Sozialversicherungsträgern registrieren und somit direkt ihren entsprechenden Verpflichtungen hinsichtlich der Anmeldung, Abführung etc. der Sozialversicherungsbeiträge in Ungarn nachkommen. Außerdem hat der ungarische Gesetzgeber eine Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Fälle eingeführt, in denen den Steuerpflichtigen kein Verschulden an der Verspätung trifft. Näheres hierzu lesen Sie in diesem NewsFlash.
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Peter Mosbach I Düsseldorf