Am 21.11.2018 wurde das Verrechnungspreisgesetz "Amendment of the Thai Revenue Code (No. 47), B.E. 2561 Act" ("TP Act") in der Royal Gazette veröffentlicht. Es tritt in Thailand für Veranlagungszeiträume beginnend ab dem 01.01.2019 in Kraft.
Damit werden erstmals gesetzliche Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise in Thailand normiert. Die bisherige Verwaltungsanweisung von 2002 zur Erstellung der Dokumentation (Departmental Instruction Paw 113/2545) waren für Steuerpflichtige nicht bindend.
Im Rahmen der Umsetzung des BEPS Maßnahmenpakets schlug das thailändische Finanzministerium im Jahr 2015 einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Verrechnungspreisregularien vor, um schädliche Gewinnverlagerung- und Steuerhinterziehungspraktiken multinationaler Konzerne zu verhindern. Im September 2018 wurde das neue Verrechnungspreisgesetz durch das thailändische Kabinett genehmigt. Es ähnelt dem Entwurf, der im Tax Altert vom Januar angekündigt wurde (Deloitte Tax-News vom 03.01.2018).
Insbesondere wurden die § 35 und § 71 Thai Revenue Code ergänzt. Die wichtigsten Inhalte werden im Folgenden zusammengefasst:
Wir empfehlen, dass thailändische Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen, die den neu eingeführten Verrechnungspreisanforderungen genügt. Zudem sollte die Compliance des Offenlegungsformulars erfüllt werden. Es wird erwartet, dass Vorschriften mit konkreten Anwendungsvorgaben zum Inhalt der Dokumentation in Kürze veröffentlicht werden.
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