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31.10.2014
Transfer Pricing

Bundesratsinitiative: Verhinderung von Gewinnverlagerungen ins Ausland durch Einführung einer Lizenzschranke

Aktuell: Gesetzgebungsverfahren zum Anti-Lizenzbox-Gesetz, siehe Deloitte Tax-News

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) kündigte am 16. 10.2014 an, eine Initiative im Bundesrat zu ergreifen, um Steuerschlupflöcher für Lizenzgebühren zu schließen. Diese Maßnahme würde zu geschätzten Steuermehreinnahmen von ca. 1 Mrd. Euro jährlich führen. Gleichzeitig schlägt Thomas Schäfer die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vor, um die Konjunktur anzukurbeln.

Aktuell befinden sich vermehrt internationale Großkonzerne in den Schlagzeilen, da sie mit Hilfe verschiedener steuerlicher Optimierungsmodelle ihre Konzernsteuerquote minimieren. Ein solches Steuersparmodell stellt auch die Implementierung einer sog. Lizenzbox dar, die zu einer Niedrigbesteuerung von Lizenzen in ausgewählten Ländern führt. Dabei werden Lizenzeinnahmen beim Lizenzgeber mit einem außerordentlich niedrigen im Vergleich zum regulären Steuersatz besteuert. Trotz dieses geringen Steuersatzes erwarten Staaten, die solche Modelle steuerlich begünstigen, einen hohen Anteil an Steuereinnahmen im eigenen Land.

Dieser Steuertrick ermöglicht internationalen Großkonzernen, ihre Steuerquote zu optimieren und gezielt Gewinne in Niedrigsteuerländer für Lizenzen zu verlagern. Dabei werden beispielsweise in den Niederlanden oder Großbritannien Tochtergesellschaften gegründet und Lizenzgebühren für Patente oder Markenrechte an diese Gesellschaften entrichtet. Gleichzeitig ist in Deutschland die Lizenzzahlung als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Gewinn abzugsfähig, sodass die Steuerbelastung des Steuerpflichtigen reduziert wird.

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer hat daher die Initiative ergriffen, dieser steuerlichen Begünstigung entgegenzuwirken. Steuersparmodelle sollen mittels Einführung einer Lizenzschranke verhindert werden. Mit dieser Schranke würde der deutsche Fiskus die Lizenzzahlungen nur noch dann als Betriebsausgabe anerkennen, sofern die Lizenzeinnahme im Empfängerstaat zumindest zu 25 Prozent der Besteuerung unterworfen wird.

Die Einführung einer Lizenzschranke in nationales Recht hätte somit die Sicherung des deutschen Steuersubstrats zur Folge sowie die Schließung von Steuerschlupflöchern für international agierende Konzerne.

An anderer Stelle soll die Wirtschaft dagegen mit der Wiedereinführung der degressiven AfA als Konjunkturstimulation für die Jahre 2015 und 2016 entlastet werden. Damit sollen gezielt steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen geschaffen werden.

Im Gegensatz zur Initiative von Thomas Schäfer mit Einführung einer Lizenzschranke liegen gegenwärtig im Bundesministerium für Finanzen Bestrebungen vor, Lizenzeinnahmen ebenfalls künftig einer Niedrigbesteuerung zu unterwerfen, wie es bereits in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Hintergrund dieser Bestrebung sei das Argument, dass auf internationaler Ebene die Niedrigbesteuerung für Lizenzen und Patente als Ausnahme längst zur Regel geworden ist.

Fundstelle

Hessisches Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014, Bundesratsinitiative: Steuerschlupflöcher schließen, Steuervergünstigungen abbauen, Investoren ankurbeln, Zusammenfassung siehe Deloitte Tax-News 

FAZ, Artikel v. 16.10.2014, Titel: Deutschland soll Gewinnverlagerung ins Ausland stoppen
FAZ, Artikel v. 19.09.2014, „Steuerstückwerk“

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