Mit den Änderungen sollen die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Onlinehandel beseitigt werden. Zudem soll der grenzüberschreitende eCommerce vereinfacht und der Mehrwertsteuerbetrug verhindert werden.
Am 01.07.2021 wird eine Reihe von Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Richtlinie) wirksam, die sich auf die Mehrwertsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern auswirken. Mit diesen Änderungen sollen die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Onlinehandel beseitigt werden, wie dies in der Mitteilung der Kommission „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ aus dem Jahr 2015 und in der Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer „Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen“ aus dem Jahr 2016 angekündigt wurde. Diese Änderungen wurden insbesondere vorgenommen, um die Herausforderungen zu bewältigen, die in Verbindung mit den Mehrwertsteuerregelungen für Fernverkäufe von Gegenständen und für die Einfuhr von Sendungen mit geringem Wert bestehen.
In Deutschland ist die Änderung durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket umgesetzt worden.
Die Neuregelung wird vor allem für die Zolldienstleister erheblichen Mehraufwand bedeuten, da nun für eine Vielzahl von Sendungen, die bisher von der elektronischen Zollanmeldung befreit waren, Zollanmeldungen abgegeben werden müssen.
Für die Verbraucher werden Bestellungen aus dem Drittland teurer, einmal durch die Mehrwertsteuerbelastung in Höhe von 19% bzw. 7% aber auch durch eine von den Zolldienstleistern zu erwartende Servicepauschale.
Fraglich ist, ob und in welchem Umfang sich drittländische Lieferanten an dem IOSS beteiligen werden
Bei Fragen zu diesem Newsletter, zu weiteren Auswirkungen der Neuregelung oder bei allgemeinem Beratungsbedarf stehen Ihnen unser Global Trade Advisory Team gerne zur Verfügung.
Zoll, Neuerungen eCommerce – Änderungen für Post- und Kuriersendungen ab 01.07.2021
Europäische Kommission, Steuern und Zollunion, VAT for e-commerce
Europäische Kommission, Steuern und Zollunion, Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |