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11.11.2021
Transfer Pricing

US-Steuerreform: Das abgespeckte Build Back Better Gesetzesvorhaben und die Implikationen des verabschiedeten Infrastrukturgesetz für die weiteren Verhandlungen

Mit der Verabschiedung des parteiübergreifenden Infrastrukturgesetzes am 05.11.2021 wurde eines der Kernvorhaben der Biden Administration verwirklicht.
Auch die Abstimm​ung über den am 28.10.2021 veröffentlichten Build Back Better Gesetzvorhaben, welches ​verschiedenste Steuerreformen beinhaltet, scheint kurz bevorzustehen.

Die Verabschiedung des Infrastrukturgesetzes und dessen Folgen für das Build Back Better Gesetzvorhaben

Das US-Repräsentantenhaus hat am 05.11.2021 das Infrastrukturgesetz (H.R. 3684) in Höhe von 1,2 Billionen US-Dollar verschiedet. Das Gesetzespaket, welches eines der innerpolitischen Kernvorhaben von Biden ist, dient zur Modernisierung der Infrastruktur und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Nach der Verabschiedung im Senat am 10.08.2021 ist dies der zweite entscheidende Schritt. Das Gesetz soll vorrausichtlich in der Woche vom 15.11.2021 von Biden unterschrieben werden. Das zweite Gesetzespaket (Reconciliation Bill“; H.R. 5376), dass unter dem Titel „Build Back Better“ vorgestellt wurde, beinhaltet Investitionen in Sozialleistungen und Klimaschutz. Das Gesetzespaket ist lange durch heftige innerparteiliche Streitigkeiten der Demokraten aufgehalten worden. Dabei wurde der ursprüngliche Entwurf, der als Made in America Tax Plan vorgestellt wurde, mit einem Volumen von 3,5 Billionen US-Dollar auf 1,75 Billionen US-Dollar zusammengestrichen, um Kritiker zu besänftigen. Am 05.11.2021 haben die Verhandlungsführer der Demokraten im Repräsentantenhaus angekündigt, die Abstimmung verschieben zu wollen, bis der Bericht des CBOs („Congressional Budget Office“) über die Gesamtkosten des Gesetzesentwurfes vorliegt.

Das Built Back Better Gesetzesvorhaben aus Transferpreis Perspektive

Im Folgenden wird über die verrechnungspreisrelevanten Reformen einen Überblick geben. Eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen ursprünglichen Maßnahmen des Made in America Tax Plan kann im Deloitte Tax-News Beitrag „US-Steuerreform: Senat verabschiedet Infrastrukturgesetz““ vom 13.08.2021 nachgelesen werden.

 Erhöhung der GILTI-Steuer

Die Steuer auf GILTI („Global Intangible Low Tax Income“) soll auf 15% angehoben werden. Damit würde es für Unternehmen unattraktiver werden, Gewinne aus immateriellen Wirtschaftsgütern wie Lizenzen ins Ausland zu verlagern. Außerdem werden Vorschriften gestrichen, unter den Unternehmen steuerliche Abzüge hätten geltend machen können. Zudem soll auch der „Qualified Business Asset Investment“ (QBAI) Freibetrag auf 5% des Buchwerts auf Sachanlagevermögen gesenkt werden.

Beibehaltung und Verschärfung von BEAT

Die unter der Trump-Regierung eingeführte „Base Erosion and Anti-Abuse Tax“ (BEAT) soll weiter beibehalten und verschärft werden. BEAT ist im Wesentlichen eine von den Unternehmen zu zahlende Mindeststeuer auf Gewinne. Dadurch wird ebenfalls verhindert, dass Unternehmen ihre Gewinne in Länder mit niedrigen Steuersätzen verlagern​​​​. Der BEAT-Steuersatz soll schrittweise ab 2025 auf 18% erhöht werden. Ursprünglich sollte BEAT durch SHIELD („Stopping Harmful Inversions and Ending Low-Taxed Developments") ersetzt werden, welches jedoch verworfen wurde.

 Anwendung von Pillar II des Zwei-Säulen-Konzepts der OECD

Das „Built Back Better“ Gesetzesvorhaben beinhaltet die von den OECD und G20-Staaten ausgearbeitete internationale Steuerreform, wonach Muttergesellschaften eine Zusatzsteuer von 15% auf in Niedrigsteuerländern versteuertes Einkommen auferlegt wird.

 Verschärfung der Steuerpflichtigkeit

Die Regeln, nach denen Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlagern und trotzdem noch in den USA steuerpflichtig sind, sollen weiter verschärft werden. So soll der Mindestanteil der hierfür nötigen Gesellschafter, die auch Gesellschafter der US-Niederlassung sind, auf 50% gesenkt werden. Außerdem ist die Gesellschaft noch weiterhin in den USA steuerpflichtig, wenn die US-Gesellschaft vor der Übernahme einen höheren Marktwert hatte als der Erwerber. Das Gleiche gilt, wenn die wesentlichen Management- und Verwaltungstätigkeiten in den USA erfolgen.

Weitere geplante Maßnahmen

Die Biden Administration musste von der Erhöhung der Bundeskörperschaftssteuer aufgrund des Widerstands im Senat absehen. Anstelle dessen plant die Regierung Buchgewinne, die Großunternehmen an ihre Aktionäre auszahlen, mit einer 15 prozentigen Mindeststeuer zu belasten. Dies betrifft nur Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als 1 Milliarde US-Dollar und war bereits Teil des Haushaltsentwurf für das Jahr 2022.

Zusätzlich plant die Regierung eine Steuer von 1% auf Aktienrückkäufe einzuführen. Ein Vorhaben, welches weder im ursprünglichen Haushaltsentwurf noch in dem Build Back Better Gesetzesvorhaben enthalten war.

Zeitplan des Build Back Better Gesetzesvorhaben

Die getrennte Abstimmung über die beiden Gesetzesvorhaben und der darauffolgenden Verabschiedung der Infrastruktur Gesetzesvorlage gingen große Unstimmigkeiten innerhalb der Demokraten voraus. Diese konnten erst durch einen Kompromiss gelöst werden, der eine Abstimmung über das zweite und größere Investitionsprogramm - das Built Back Better Gesetzesvorhaben - in der Woche vom 15.11.2021 vorsieht. Dieser Zeitplan, der eine Verabschiedung des Gesetzesvorhabens im Repräsentantenhaus vor der Thanksgiving Pause vorsieht, wurde auch durch Biden nochmals bestätigt. Für das Build Back Better Gesetzesvorhaben kann die Biden-Regierung nicht auf die Unterstützung der Republikaner zählen, deshalb ist der Ausgang dieses Vorhabens aufgrund der Uneinigkeiten noch offen und auch Anpassungen des Gesetzesvorhaben sind durchaus noch möglich.

Fundstelle

The White House, Briefing Room, Pressemitteilung vom 28.10.2021: President Biden Announces the Build Back Better Framework

Weitere Fundstellen

​​„Senat verabschiedet Infrastrukturpaket – Implikationen für die Steuerreform der Biden Administration und deren unternehmenssteuerlichen Konsequenzen“, siehe Deloitte Tax-News

"US-Steuerreform: Shutdown abgewendet – Implikationen für die geplante Reform und deren Umsetzung", siehe Deloitte Tax-News

Ihre Ansprechpartner

Stephanie Wahlig
Director

swahlig@deloitte.de
Tel.: +49 621 15901 57

Dr. David Kurfess
Manager

dkurfess@deloitte.de
Tel.: +49 711 16554 5039

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