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04.11.2015
Transfer Pricing

Herausforderungen im Bereich konzerninterner Transaktionen mit China: Deloitte-Verrechnungspreisexperte in Peking

Im Laufe der Jahre standen multinationale Konzerne, infolge der Veränderungen im Bereich der Verrechnungspreise in China, zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Unser Partner bei Deloitte China, Herr He Lian-Tang, freut sich als einer der Urheber der wesentlichen Verrechnungspreisvorschriften in China und jahrzehntelanger Erfahrung in der chinesischen Finanzverwaltung, deutsche Unternehmen bei verschiedenen Verrechnungspreisprojekten in China zu unterstützen.

In Bezug auf aktuelle Verrechnungspreisentwicklungen in China freuen wir uns, Ihnen Herrn He, Lian-Tang als Partner und Service Line-Leiter im Bereich Transfer Pricing vorstellen zu dürfen. Herr He ist bei Deloitte am Standort Peking tätig.

Herr He war über 28 Jahre für die chinesische Finanzverwaltung (State Administration of Taxation, SAT) tätig und verantwortete dabei als Abteilungsleiter den Bereich Internationale Steuern / Steuervermeidung. Des Weiteren war er auch für den Bereich Risikosteuerung / Besteuerung von Großunternehmen zuständig. Herr He entwickelte dabei insbesondere Expertise in internationaler Besteuerung und Transfer Pricing. Er war außerdem Hauptverantwortlicher für die Erarbeitung und Implementierung des landesweiten Arbeitsplans zur Bekämpfung von Steuervermeidung, sowie für Vorabverständigungsverfahren sog. Advance Pricing Agreements (APAs) und Konsultationsverfahren bei Verrechnungspreisstreitigkeiten.

Als ein wichtiger politischer Entscheidungsträger leitete Herr He die Arbeiten am Entwurf des Kapitels VI „Special Tax Payment Adjustments“ des chinesischen Körperschaftsteuergesetzes und des zugehörigen Erlasses „Implementation Measures for Special Tax Adjustments“ (SAT Circular No. 2). Darüber hinaus arbeitete Herr He an einem Entwurf von Richtlinien für die Implementierung des chinesischen Körperschaftsteuergesetzes und anderen wichtigen steuerlichen Vorschriften. Herr He publiziert regelmäßig in nationalen und internationalen Fachzeitschriften und ist ein beliebter Redner bei Tagungen zu Verrechnungspreisthemen und Besteuerungsrisiken.

Auf unsere Einladung hin nahm Herr He im Juni diesen Jahres an der Deloitte Vortragsreihe „Global Transfer Pricing Breakfast: Session of China and Singapore“ teil und referierte in Düsseldorf, München und Frankfurt zum Thema „Internationale Verrechnungspreisoptimierung und Risikominimierung“. Dabei konnte er einen detaillierten Einblick in die aktuellen chinesischen Entwicklungen im Bereich Verrechnungspreise und APAs geben. Er hob unter anderem hervor, dass sich multinationale Konzerne zukünftig einer größeren Überprüfung durch die chinesischen Finanzverwaltungen ausgesetzt sehen werden. Diese tendieren insbesondere dazu, Kompetenzen und Wissen zu zentralisieren, um auf dieser Basis spezifische Prüfungen vornehmen zu können. Das Resultat dieser Entwicklung zeigt sich bereits heute in dem enormen Anstieg der Steueranpassungsvolumina: so stieg das Anpassungsvolumen des zu versteuernden Einkommens im Zeitraum von 2005 bis 2010 von 4,2 Mrd. Chinesischen Renminbi (“RMB“) auf 16,5 Mrd. RMB an (412 Mio. EUR auf 1,84 Mrd. EUR *), und das Anpassungsvolumen der Körperschaftssteuer von 460 Mio. RMB auf ein historisches Hoch von 7,9 Mrd. RMB (45 Mio. EUR bzw. 965 Mio. EUR *). Betrachtet man einzelne Anpassungsvolumina der Körperschaftssteuer, wird der Trend noch deutlicher. So gab es allein im Jahr 2010 zehn Fälle, die die Summe von 100 Mio. RMB (12 Mio. EUR *) überstiegen.

Herr He hob ebenfalls hervor, dass die chinesische Finanzverwaltung die bestehenden Regularien fortlaufend, durch die Veröffentlichung neuer Rechtsvorschriften, erweitert. Beispielhaft sei hier auf neue Regularien hinsichtlich konzerninterner Outbound-Dienstleistungsgebühren, sowie auf die Implementierung von Sondersteuervorschriften verwiesen. Durch diese werden die von der OECD vorgeschlagenen BEPS Aktionspunkte 8 (immaterielle Werte) und 13 (Verrechnungspreisdokumentation) ins chinesische Steuersystem implementiert. Darüber hinaus sind aber auch andere Steuerthemen in den Fokus der chinesischen Finanzverwaltung gerückt. Dies sind unter anderem die konzerninterne Überlassung von Kapital, die Gewinnspannen multinationaler Konzerne entlang der Wertschöpfungskette und APAs. Gerade in Bezug auf APAs macht China große Fortschritte. So wurden zwischen 2005 und 2013 104 APAs unterzeichnet, von denen 86 durch Fertigungsunternehmen angestoßen und 37 bilateral verhandelt wurden. Daneben befanden sich weitere 118 APAs in der Verhandlungsphase. In Bezug auf die neuen Regeln hinsichtlich konzerninterner Outbound-Dienstleistungsgebühren stellen sich allerdings auch neue Compliance-Anforderungen, welche die Unternehmen und deren steuerliche Verrechnungspreisberater vor neue Herausforderung stellen.

Am 17. September hat die SAT den Änderungsentwurf zum Erlass SAT Circular No. 2 veröffentlicht und diesen zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben. Hierin schlägt die SAT eine Reihe kritischer Konzepte vor, insbesondere eines, dass die Verrechnungspreismethodik um eine neue „Wertschöpfungsmethode“ (Value-Contribution Allocation Method) erweitert werden sollte. Außerdem gibt es neue Dokumentationsverpflichtungen (neben den erwarteten „Master und Local Files“ mit „Country-by Country reporting“, auch „Sonderdokumentationen“) und eine Reihe neuer Interpretationen und Vorschriften hinsichtlich immaterieller Wirtschaftsgüter. Diese verfolgen offenbar den Zweck, aufgrund des zunehmenden Beitrags chinesischer Unternehmen zur Wertschöpfungskette, auch entsprechende Gewinnanteile chinesischen Gesellschaften zurechnen zu können. Sollten diese Vorschläge Gesetzeskraft erlangen, wären die bisher üblichen Fremdvergleichsanalysen nicht mehr hinreichend und multinationale Konzerne müssten zusätzlich aufzeigen, inwiefern chinesische Tochtergesellschaften zur globalen Wertschöpfung beitragen. (Weitere Diskussionen über den Änderungsentwurf werden im nächsten Newsletter folgen.)

Gerade angesichts der zahlreichen Veränderungen und Herausforderungen im Bereich der Verrechnungspreise in China freut sich Herr He, als einer der Urheber mancher dieser Veränderungen und durch seine jahrzehntelange Erfahrung in der chinesischen Finanzverwaltung, deutsche Unternehmen in Verrechnungspreisfragen zu China unterstützen zu können.

Hinweis *: alle Angaben in RMB wurden auf Basis des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Jahresdurchschnitts-Wechselkurses in EUR umgerechnet.

Ihre Ansprechpartner

Martin Schmitt
Partner

martschmitt@deloitte.de
Tel.: 069 75695-6051

Min Kong
Consultant

mikong@deloitte.de
Tel.: 069 75695-6211

Xu Wang
Consultant

xwang2@deloitte.de
Tel.: 069 75695-6343

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