Zurück zur Übersicht
10.11.2021
Transfer Pricing

Polen: Einführung zu verdeckten Gewinnausschüttungen im polnischen Steuerrecht

Am 08.09.2021 ist ein modifizierter Entwurf des Gesetzes vom 26.07.2021, die sog. „Polnische Ordnung“, veröffentlicht worden, welcher eine Reihe von Vorschlägen hinsichtlich der Sicherung des polnischen Steuersubstrats beinhaltet.

Verdeckte Dividende (Gewinnausschütt​​ung)

Eine im Rahmen der polnischen Ordnung vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass Kosten, die als verdeckte Dividende (Gewinnausschüttung) betrachtet werden können, aus den steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben auszuschließen sind. ​Das Inkrafttreten der nachfolgend dargestellten Änderung kann einen signifikanten Einfluss auf die Abrechnungen zwischen deutschen Unternehmen und deren polnischen Tochtergesellschaften nach sich ziehen. ​

Was bedeutet die Änderung aus theoretischer Sicht?

​Die polnische Ordnung beabsichtigt, dass dem Ausschluss aus den steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben bei einem Steuerpflichtigen, der eine Gesellschaft ist, die Kosten unterliegen sollten, welche im Zusammenhang mit Leistungen, die von einem mit der Gesellschaft oder deren Gesellschafter (Aktionär) verbundenen Unternehmen erbracht werden, stehen, sofern die Tragung dieser Kosten als eine verdeckte Dividende (Gewinnausschüttung) angesehen wird.

Die o. g. Kosten werden als eine verdeckte Dividende (Gewinnausschüttung) angesehen, wenn:

  • a) die Höhe der Kosten oder der Zeitpunkt deren Tragung auf irgendeine Weise von der Erwirtschaftung eines Gewinns selbst oder der Höhe des Gewinns abhängen, oder
  • b) ein rational handelndes Unternehmen solche Kosten nicht tragen würde oder niedrigere Kosten im Falle der Erbringung einer vergleichbaren Leistung durch ein nicht verbundenes Unternehmen tragen könnte, oder
  • c) die Kosten eine Vergütung für die Nutzung von Vermögenswerten umfassen, die das Eigentum oder Miteigentum des Gesellschafters​ (Aktionär) oder des mit dem Gesellschafter (Aktionär) verbundenen Unternehmens vor der Gründung des Steuerpflichtigen darstellten.

Dabei ist anzumerken, dass die unter Punkt b) und c) genannten Regelungen keine Anwendung finden sollten, sofern die Summe der im Steuerjahr getragenen Kosten, die eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne dieser Vorschriften darstellen, niedriger ist als der Betrag des Betriebsergebnisses im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften, welcher in dem Wirtschaftsjahr erzielt wurde, in welchem die Kosten im (handelsrechtlichen) Finanzergebnis des Steuerpflichtigen berücksichtigt wurden.

In der Begründung zum Gesetz wurden einige Beispiele für Transaktionen angeführt, die als eine verdeckte Dividende (Gewinnausschüttung) betrachtet werden könnten:

  • Zahlungen, die in keinem Zusammenhang zu der Wirtschaftstätigkeit stehen,
  • Transaktionen, die nicht den Marktbedingungen (dem Fremdvergleichsgrundsatz) entsprechen,
  • Überschuldung des Steuerpflichtigen den verbundenen Unternehmen gegenüber,
  • Nutzung von Vermögenswerten durch den Steuerpflichtigen, welche schon vor der Gründung des Steuerpflichtigen dem Gesellschafter oder einem verbundenen Unternehmen gehörten und immer noch in deren Besitz sind.

Was bedeutet die Änderung aus praktischer Sicht?

Die vorgesehenen Vorschriften manifestieren das stets geäußerte Interesse der polnischen Steuerbehörden an der Besteuerung der Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Dabei haben die polnischen Steuerorgane bereits jetzt die Möglichkeit, solche Transaktionen aufgrund von derVorschriften über Verrechnungspreise zu verifizieren und entsprechende Nachweise für die faktische Erbringung der Leistungen sowie für den Zusammenhang zwischen den getragenen Kosten und der Wirtschaftstätigkeit zu verlangen. Sollten die vorgeschlagenen Vorschriften in Kraft treten, kann es dennoch zu zahlreichen weiteren Streitigkeiten zwischen den polnischen Steuerbehörden und den Steuerpflichtigen über die Art der durchgeführten Transaktionen, die Bedingungen ihrer Ausführung, die Höhe ihrer Vergütung, ihre unterschiedlichen Qualifizierungen und somit letztendlich zu einem Anzweifeln der steuerlichen Abzugsfähigkeit der getragenen Kosten kommen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Entwurf dieser Vorschrift auch solche Transaktionen beeinflussen wird, die zwar im Grundsatz dem Fremdvergleichsprinzip entsprechen, jedoch von Gesetzes wegen den Einschränkungen hinsichtlich der Hinzurechnung von steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben unterliegen, sofern eine verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der polnischen Ordnung unterstellt werden kann.

Im Hinblick auf die insgesamt eher unpräzise Vorschrift sowie den Wortlaut der Gesetzesbegründung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vorgesehenen Änderungen Zahlungen für folgende Leistungen umfassen werden:

  • Beratungsleistungen, Unterstützungsleistungen oder Finanzleistungen, die durch verbundene Unternehmen zugunsten der Gesellschaft erbracht werden,
  • Miete/Verpachtung/Nutzung von unterschiedlichen Vermögenswerten, darunter bewegliches Vermögen, Immobilien (z. B. Produktionshallen) oder Büroflächen, die im Eigentum des Gesellschafters oder eines mit dem Gesellschafter verbundenen Unternehmens stehen.

 Das Ziel der o. g. Vorschrift ist es, einerseits die Möglichkeiten einzuschränken, zu den steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben solche Kosten hinzuzurechnen, die aus angeblichen Transaktionen hervorgehen oder von künstlichem Charakter sind, sowie andererseits die Unternehmer dazu zu zwingen, das Privatvermögen in die Gesellschaft einzubringen, um dadurch die entsprechende Besteuerung zu erhöhen.

Der Wortlaut des Gesetzesentwurfs über die verdeckte Gewinnausschüttung kann eine wesentliche Bedeutung in Bezug auf solche Strukturen haben, die auf Unternehmen mit einem Investitions-Anlageprofil und einem separaten Unternehmen mit operativem Profil basieren. Solche Strukturen werden in der Praxis häufig angewendet, um Risiken im Rahmen der Ausübung der Wirtschaftstätigkeit zu minimieren und gleichzeitig das im Besitz stehende Vermögen zu sichern.

Arbeitsstand des Gesetzentwurfs​​

Der Entwurf des Gesetzes ist dem polnischen Parlament („Sejm“) am 08.09.2021 vorgelegt worden. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz ab dem 01.01.2022 in Kraft treten soll. Dabei ist jedoch anzumerken, dass es im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch zu Änderungen hinsichtlich des endgültigen Wortlauts des Gesetzes kommen kann. Unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen im Rahmen der verdeckten Gewinnausschüttung ist es empfehlenswert, den polnischen Gesetzgebungsprozess im Hinblick auf die erwogenen Geschäftspläne und Vorhaben sowie die damit verbundenen Abrechnungen mit den verbundenen Unternehmen weiter zu beobachten. ​

Ihre Ansprechpartner

Dirk Bickel
Director

dbickel@deloitte.de
Tel.: +49 911 23074 332

Seweryn Dąbrowski
Partner

sdabrowski@deloittece.com
Tel.: +48 61 8824236

Arkadiusz Bakowski
Director

abakowski@deloittece.com
Tel.: +48 61 18824245

Magdalena Tuszyńska
Senior Manager

mtuszynska@deloittece.com
Tel.: +48 22 5110125

Anna Gorgoń
Manager

agorgon@deloitte.de
Tel.: +49 911 23074 232

Ihre Ansprechpartner

Dirk Bickel
Director

dbickel@deloitte.de
Tel.: +49 911 23074 332

Seweryn Dąbrowski
Partner

sdabrowski@deloittece.com
Tel.: +48 61 8824236

Arkadiusz Bakowski
Director

abakowski@deloittece.com
Tel.: +48 61 18824245

Magdalena Tuszyńska
Senior Manager

mtuszynska@deloittece.com
Tel.: +48 22 5110125

Anna Gorgoń
Manager

agorgon@deloitte.de
Tel.: +49 911 23074 232

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.