OECD: Neue Verrechnungspreisleitlinien veröffentlicht
Am 20.01.2022 hat die OECD neue Verrechnungspreisleitlinien veröffentlicht. Sie ersetzen damit die Fassung aus 2017. Inhaltlich sind keine Überraschnung zu erkennen. Gleichwohl lohnt sich ein Blick in die neuen Leitlinien.
Am 20.01.2022 hat die OECD neue Verrechnungspreisleitlinien veröffentlicht. Sie ersetzen damit die Fassung aus 2017. Inhaltlich sind keine Überraschnung zu erkennen. Vielmehr ist die Fassung von 2022 eine Konsolidierung der Fassung aus 2017 sowie weiterer Papiere der OECD seit 2017. Hervorzuheben sind zwei Papiere: Die „Überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode“ (Juni 2018) sowie die „Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen“ (Februar 2020). Darüber hinaus wurden editorische Änderungen vorgenommen, um sprachliche Konsistenz in dem Gesamtdokument herzustellen. In den Anwendungsbespielen zum Profit Split im Anhang wurden einige Wörter angepasst, die aber keine andere Interpretation mit sich bringen sollten z. B. Profit Split Factor statt Allocation Key. Einige Randziffern insb. ab 1.107 haben sich verschoben weil hier einige Randziffern zu risikolosen Zinsen aus dem Papier zu Finanztransaktion eingefügt wurden.
Für deutsche Steuerpflichtige hatten die Verrechnungspreisleitlinien im Sommer 2021 an Relevanz gewonnen, weil das BMF im Erlass vom 14.07.2021 nunmehr auf die Leitlinien verweist und sie in allen noch offenen Jahren für steuerliche Außenprüfungen durch die Betriebsprüfung zu berücksichtigen sind. Der Erlass vom 14.07.2021 enthält einen Anhang mit den OECD Leitlinien aus 2017 erweitert um die Papiere zum Profit Split und den Finanztransaktionen. Insofern ergeben sich auch insoweit keine Neuerungen.
Fazit
Das neue Papier der OECD ist in Zukunft für Verrechnungspreisanalysen zu verwenden. Inhaltlich gab es gleichwohl keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Version von 2017 ergänzt um die weiteren OECD Papiere zu den Verrechnungspreisen. Weiter strittig bleibt die Verwatlungsauffassung, dass die OECD Papiere auf alle offenen Jahre anzuwenden sind, wie es der Erlass aus Sommer 2021 fordert. Dies ist aber unbenommen von der redaktionellen Überarbeitung der OECD Leitlinie.