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03.03.2023
Transfer Pricing

OECD: Handbuch über die Durchführung bilateraler Vorabverständigungsverfahren veröffentlicht

​Mit der Veröffentlichung eines Handbuchs zur Durchführung von bilateralen Vorabverständigungsverfahren hat die OECD den Steuerpflichtigen und Finanzbehörden einen Praxis-Leitfaden an die Hand gegeben, um solche Verfahren zukünftig effektiver durchzuführen. 

Die OECD hat im September 2022 ein Handbuch zur Durchführung von bilateralen Vorabverständigungsverfahren („Advance Pricing Arrangements“ – „APA“) veröffentlicht: Bilateral Advance Pricing Arrangement Manual (abgekürzt “BAPAM”)

Ausgearbeitet wurde es vom Forum on Tax Administration und es soll dazu beitragen, bilaterale Vorabverständigungsverfahren zu straffen und effizienter auszugestalten.

Dazu hat das Forum eine Fokusgruppe aus 22 Ländern gebildet und sowohl Vertreter der Finanzverwaltungen der Länder als auch Steuerpflichtige zur lokalen Umsetzung von Bilateral Advance Pricing Arrangements („BAPA“) Prozessen bzw. zu ihren Erfahrungen mit BAPAs und deren Stärken und Schwächen befragt.

Auf Basis der Ergebnisse der Umfragen identifiziert das BAPAM vier Hauptpunkte, die ein effizientes Verfahren verhindern:

  • Dauer des Verfahrens – meist länger als der Zeitraum, für den das BAPA beantragt wurde 
  • Unterschiedliche Prozessgestaltungen je nach Land verlängern das Verfahren zusätzlich
  • Hoher Einsatz von Ressourcen ist sowohl auf Seiten der Finanzbehörden als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen nötig 
  • Während des BAPA Prozesses herrscht zu wenig Transparenz

Das BAPAM enthält insgesamt 29 Best Practices, die für ein effizienteres Verfahren sorgen sollen. Eine Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen geht von dem BAPAM nicht aus. 

Das Handbuch ist in drei Teile untergliedert, und zwar (1) Hintergrund, (2) Regelungen für einen effizienten BAPA Prozess (Best Practices 1 bis 10) und (3) der BAPA Prozess im Detail (Best Practices 11 bis 29). 

In Teil 2 ist insbesondere Best Practice 5 hervorzuheben, wonach der BAPA Prozess auf 30 Monate nach Erhalt des Antrags durch beide Finanzverwaltungen begrenzt und idealerweise auf 24 Monate verkürzt werden sollte. Die OECD empfiehlt folgenden Ablauf (mit dem Hinweis, dass der konkrete Zeitablauf von Fall zu Fall variiert und dass es im Ermessen des jeweiligen Landes steht, bis wann die Reduzierung der Verfahrensdauer auf 24 Monate erreicht werden kann):

Im Vergleich zur derzeitigen Situation, in denen die BAPAs häufig erst nach Ablauf des Zeitraums, für den sie beantragt wurden, abgeschlossen werden, wäre eine Reduzierung des Prozesses auf 30 Monate (oder gar 24 Monate) ein erheblicher Fortschritt.

Im dritten Teil des BAPAM ist zu erwähnen, dass die OECD in der Best Practice 23 empfiehlt, dass die Positionspapiere nicht mit den Steuerpflichtigen geteilt werden und dass diese auch nicht an den wesentlichen Verhandlungen zwischen den Finanzverwaltungen beteiligt werden sollten. Vor dem Hintergrund, dass durch das BAPAM mehr Transparenz geschaffen werden sollte, erscheint dies nicht zufriedenstellend, auch wenn Best Practice 8 einen regelmäßigen Austausch zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen vorsieht.

Die Punkte Rollback und BAPA Gebühren werden im letzten Teil des BAPAM erwähnt, wurden jedoch nicht als Best Practices ausgestaltet. Der Durchführung von Rollback-BAPAs stehen regelmäßig fehlende Regelungen in den einzelnen Staaten oder eine potenzielle Verjährung im Wege.

Das BAPAM enthält mehrere Templates, die sowohl für Finanzverwaltungen als auch für Steuerpflichtige hilfreich sein können, so etwa Templates für Positionspapiere und Critical Assumptions.

Insgesamt enthält das BAPAM zahlreiche Empfehlungen für die Ausgestaltung von BAPAs. Es bleibt zu hoffen, dass diese von den Finanzverwaltungen angenommen und umgesetzt werden und damit eine größere Effizienz und insbesondere auch die angestrebte kürzere Verfahrensdauer erreicht werden kann.

Fundstelle

OECD (2022), Bilateral Advance Pricing Arrangements Manual, OECD Forum on Tax Administration, OECD, Paris

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