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09.07.2014
Transfer Pricing

Entwicklungen in Südafrika

Hintergrund

2012 hat die südafrikanische Finanzverwaltung angekündigt, konzerninterne Transaktionen großer Unternehmen vermehrt zu prüfen. Insbesondere Dienstleistungen, Finanztransaktionen, Lizenzzahlungen und die Verrechnung von immateriellen Vermögensgegenständen sollen im Mittelpunkt dieser Prüfungen stehen. Im 2013 konnte die Finanzverwaltung eine Steigerung des zu versteuernden Einkommens um umgerechnet ca. 250 Mio. Euro erreichen.

Diese Entwicklungen unterstreichen: Verrechnungspreisthemen zwischen deutschen und südafrikanischen Gesellschaften desselben Konzerns gewinnen an Bedeutung. Dies zeigen auch jüngste Gesetzesanpassungen etwa im Bereich der konzerninternen Finanzierung.
 

Südafrikanische Besonderheiten

Auch wenn der südafrikanische Gesetzesrahmen sich an den OECD-Standards orientiert, bleiben für den Steuerpflichtigen doch einige Besonderheiten. So bestehen keine Verpflichtung regelmäßig eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Vielmehr ist diese auf Anfrage vorzulegen. In der Praxis sind Vorlagefristen von 14 Tagen üblich. Zudem ist in der Steuererklärung anzugeben, ob eine Dokumentation erstellt wurde. Bei Anwendung der Transaktionsbezogenen Nettomargenmethode wird in der Regel auf pan-europäische Benchmarkstudien verwiesen, weil keine Datenbanken mit südafrikanischen Vergleichsunternehmen vorliegen. Inwiefern sich dies in Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten. Es wird auf OECD-Ebene mit dem Papier „Transfer Pricing Comparability Data and Developing Countries“ (März 2014) über Möglichkeiten diskutiert, lokale Benchmarks zu erstellen.

Anpassungen von Datenbankstudien an Länderrisiken sind umstritten: Während das UN Manual Gründe für mögliche Anpassungen sieht, wie politische und ökonomische Unterschiede, so betont es auch die Schwierigkeit einer Anpassungen. Unterschiede in den Zinsstrukturen legen nahe, dass eine Anpassung der Bandbreite aus einer pan-europäischen Studie an die südafrikanische Risikostruktur erfolgen sollte.

Entwicklung des Rand – Wechselkursrisiken

Trotz leichter Stabilisierungstendenz des Rand seit Mitte März bleiben mögliche Abwertungen und Volatilitäten (vgl. auch die folgende Abbildung zur Entwicklung im letzten Jahr) des Rand ein wichtiges Thema für Verrechnungspreisanalysen insb. für die Höhe von Wechselkursrisiken. Zudem steigen für Darlehen, die in Euro oder auch USD dotiert sind, Rückzahlungsbeträge sowie die Zinslast. Mithin kann ein positives EBIT eher zu einem negativen EBT führen.

Abbildung 1 Wechselkurs Südafrikanischer Euro/ZAR

Quelle Oanda.com

Devisenkontrollen

Zahlungen von südafrikanischen Gesellschaften an verbundene Unternehmen außerhalb von Südafrika unterliegen Devisenkontrollen. Insbesondere für Lizenzzahlungen, Managementdienstleistungsgebühren sowie Jahresendanpassungszahlungen benötigt der Steuerpflichtige eine Genehmigung, um die Zahlung tätigen zu können. Zum Beantragen der Bestätigung wird ein Fremdüblichkeitsnachweis benötigt. Überdies dürfen für eine Genehmigung Lizenzzahlungen einen maximalen Wert (i.d.R. 6%) nicht überschreiten. Für Managementdienstleistungen ist zudem eine Bestätigung vom Steuerpflichtigen über den empfangenen Nutzen beizuschließen.

Ausblick

Die südafrikanische Finanzverwaltung hat das Thema „Verrechnungspreise“ auf ihre Prüfagenda gehoben und einige Schwerpunktindustrien gesetzt, z. B. die Automobilindustrie sowie die Pharmaindustrie.

Wie ein Beitrag auf AlJazeera zu einer schwedischen Studie  zu bedenken gibt, besteht oftmals in Afrika und mithin auch Südafrika das Problem, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Verrechnungspreisen vage sind oder in der Praxis oft durch mangelnde Ausbildung der Steuerprüfer nicht richtig angewendet werden. Dies kann zu einem Verlust von Steuersubstrat aus Sicht des Staates führen, aber auch aus Sicht des Steuerpflichtigen zu Rechtsunsicherheit beitragen. Weitere Rechtsunsicherheit ergibt sich durch wenige Erfahrungen mit Betriebsprüfungen etwa auch in Hinblick auf die Akzeptanz von Länderrisikoanpassungen von Datenbankstudien.

Überdies ist unklar, wie das UN Manual die Verrechnungspreispraxis sowie die Gesetzeslage in Südafrika beeinflussen wird. Das UN Manual vertritt insbesondere die Interessen der BRICS Staaten und von Entwicklungsländern in Bezug auf die Anwendung des Fremdvergleichs.

Bei aller Unsicherheit mit Blick auf die zukünftige Gesetzeslage sowie best practice in Betriebsprüfungen sollte der Steuerpflichtige seine Verrechnungspreise fremdüblich setzen und die Dokumentationen schon im Vorgang zu einer möglichen Prüfung erstellen.

Weitergehende Literatur zu Verrechnungspreisen in Afrika

Heidecke, B. (2014), Verrechnungspreisrichtlinien in Südafrika. Jüngste Entwicklungen zwischen Dokumentation, Thin-Cap und Länderanpassungen, IWB, Heft 7, S. 274.

Heidecke, B. (2014), Neue Verrechnungspreisrichtlinien in Ghana. Anpassung an den OECD-Standard und Bemühen um innerstaatliche Vergleichswerte, IWB, Heft 10, S. 380.

Ansprechpartner

Dr. Björn Heidecke
Manager

bheidecke@deloitte.de
Tel.: 040 32080-4953

Ansprechpartner

Dr. Björn Heidecke
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bheidecke@deloitte.de
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