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26.06.2015
Transfer Pricing

BEPS: Maßnahme 1 - Besteuerung der digitalen Wirtschaft und Entwicklung einer Umsatz-/ Mehrwertsteuerrichtlinie für B2C-Geschäfte

Mit Veröffentlichung der Diskussionspapiere zu BEPS Action 1 schlägt die OECD die Entwicklung einer Umsatz-/ Mehrwertsteuerrichtlinie für B2C-Umsätze im internationalen Kontext vor. Doppelbesteuerung sowie unbeabsichtigte Nichtbesteuerung sollen damit zukünftig vermieden und administrative Aufwendungen reduziert werden.

Im Rahmen der OECD Initiative „Base Erosion and Profit Shifting“ („BEPS“) arbeitet die OECD gegenwärtig an möglichen Lösungsvorschlägen zur Behandlung steuerlicher Fragestellungen im Kontext der digitalen Wirtschaft. Am 16. September 2014 wurden hierfür die ersten OECD-Papiere veröffentlicht, welche u.a. die steuerlichen Problemstellungen bei der Erhebung und Erfassung von steuerbaren Liefer- und Leistungsbeziehungen der digitalen Wirtschaft aufgreift. Solche Leistungen stellen u.a. Finanz-, Beratungs- und Onlinedienstleistungen dar, welche mit Fortschreiten der Globalisierung und Digitalisierung mehr und mehr an Bedeutung gewinnen und gleichzeitig Finanzbehörden international vor neue Herausforderungen stellen.

Grundsätzlich stellt die OECD mit ihren Veröffentlichungen vom 16. September 2014 fest, dass eigenständige spezifische Steuerregelungen für die digitale Wirtschaft gegenwärtig nicht erforderlich sind. Vielmehr schlägt das Papier vor, steuerliche Fragestellungen hinsichtlich der digitalen Wirtschaft im Rahmen anderer BEPS Initiativen verstärkt aufzugreifen, die gleichermaßen Implikationen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft haben können. Das Papier verweist hier insbesondere auf die Behandlung von Betriebsstätten (BEPS Action Plan 7) oder die Verrechnungspreisgestaltung bei immateriellen Wirtschaftsgütern (BEPS Action Plan 8).

Daneben wirft die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft Fragen auf, wie solche Liefer- und Leistungsbeziehungen aus Sicht der Umsatz-/ Mehrwertsteuer zu behandeln sind. Daher arbeitet die OECD an der Entwicklung einer Umsatzsteuer-/ Mehrwertsteuerrichtlinie, um der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung bedingt durch die uneinheitliche Auslegung von nationalen Rechtsvorschriften entgegenzuwirken. Ziel dieser Richtlinie ist es, Vorgaben für Länder zu entwickeln, die eine praktische Anwendung nationaler Umsatz-/ Mehrwertsteuerregelungen im internationalen Kontext gewährleisten. Durch Einhaltung dieser internationalen Grundsätze sollen Doppelbesteuerung sowie unbeabsichtigte Nichtbesteuerung vermieden werden.

Bereits im Januar 2014 wurden die ersten drei Kapitel der Umsatz-/ Mehrwertsteuerrichtlinie verabschiedet sowie im Rahmen des zweiten Treffens des „OECD Global Forum on VAT“ im April 2014 bestätigt. Am 18. Dezember 2014 folgten nun zwei weitere Diskussionspapiere in Kontext der digitalen Wirtschaft, welche insbesondere die Aspekte der Bestimmung des Ortes der Leistung im sogenannten Business-to-Customers („B2C“) Geschäftes für Dienstleistungen und immaterieller Wirtschaftsgüter betreffen und ihre Anwendung in der Praxis konkretisieren. Kommentare und Anmerkungen zum Diskussionspapier konnten schriftlich bis zum 20. Februar 2015 bei der OECD eingereicht werden.

Grundsätzlich stellen die Diskussionspapiere auf das Bestimmungslandprinzip ab, um den Ort der Besteuerung festzustellen. Demnach obliegt das Besteuerungsrecht demjenigen Land, in dem der Endverbrauch der Leistung oder der immateriellen Wirtschaftsgüter erfolgt. Aufgrund zunehmender Digitalisierung wird dieser Ansatz vor Schwierigkeiten im internationalen Kontext gestellt, sodass der Ort des Lieferers oder der Erfüllungsort keine aussagekräftigen Indikatoren für die Bestimmung des Besteuerungsrechts darstellen. Als Antwort auf solche Schlüsselprobleme diskutiert die OECD im Rahmen der Veröffentlichungen mögliche Mitwirkungsarten der Steuerpflichtigen, um den internationalen Finanzbehörden ein Erfassen des Steueraufkommens zu vereinfachen. Ein Kernaspekt ist hierbei u.a. die Implementierung eines Registrierungsprozesses der Kunden im Bestimmungsland, wobei vereinfachte Registrierungsprozesse gewährleistet und administrative Aufwendungen reduziert werden sollen.

Kommentare und Einschätzung

Eine Vielzahl der Konzepte des Diskussionspapiers ist den innerhalb der EU agierenden Steuerpflichtigen bereits bekannt, insbesondere der Prozess der Registrierung für Umsatz-/ Mehrwertsteuerzwecke, die im Rahmen der Einführung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie implementiert wurden.

Es bleibt allerdings abzuwarten, in welchem Umfang Staaten die vorgeschlagenen Richtlinien der OECD außerhalb der EU in nationales Recht überführen werden. Andere Staaten, wie z.B. Island und Südafrika, tendieren bereits dazu. Nichtsdestotrotz bleibt die Herausforderung bestehen, in welcher Art und Weise eine effektive Form der Umsatzbesteuerung implementiert werden kann ohne dabei den administrativen Aufwand signifikant zu erhöhen.

Daneben ist empfehlenswert zu überprüfen, ob der Wandel der digitalen Wirtschaft zu einer Neuausrichtung der Geschäftsmodelle in den jeweiligen Konzernen und damit zum Erfordernis einer Anpassung von Verrechnungspreissystemen führt.

Fundstellen

BEPS Action 1: Addressing the Tax Challenges of the Digital Economy

BEPS Discussion Draft for Public Consultation, International VAT/GST Guidelines, Guidelines on place of taxation for Business-to-Consumer supplies of services and intangibles, provisions on supporting the guidelines in practice

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