BEPS-Aktionsplan Maßnahme 13: Voraussichtliche Umsetzung in Deutsches Steuerrecht
Update zur aktuellen Entwicklung (23.06.2015)
Hintergrund
Die Umsetzung der BEPS Aktionspläne in nationales Recht nimmt konkrete Züge an. So haben Vertreter des BMF kürzlich einen Fahrplan vorgestellt, der die Umsetzung der Maßnahme 13 (Guidance on Transfer Price Documentation and Country-by-Country Reporting) in Deutsches Steuerrecht vorsieht. Diese Maßnahme sieht einen Drei-Komponenten Ansatz für Verrechnungspreisdokumentationen vor, der aus dem Master-File, Local-File und Country-by-Country-Report besteht (vgl. Deloitte Tax-News).
Umsetzungsplan
Die Umsetzung in nationales Steuerrecht soll derart vollzogen werden, dass der bisherige § 90 AO erweitert werden soll. Nach aktuellen Auskünften sollen drei weitere Absätze eingefügt werden. Der bestehende § 90 Abs. 3 AO soll in seiner jetzigen Form aufgeteilt werden, so dass in seiner neuen Formulierung nur Ausführungen zur Sachverhaltsdokumentation gemeinsam mit dem Master-File und Local-File Konzept enthalten sein sollen.
Ein neu einzuführender § 90 Abs. 4 AO-E soll die Anforderungen der OECD an das Country-by-Country Reporting enthalten, welches bei der obersten Konzerngesellschaft vorzuhalten sein wird und mittels automatischen oder freiwilligen Informationsaustausch den jeweiligen ausländischen Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden soll.
Gegenstand des ebenfalls neu einzuführenden § 90 Abs. 5 AO-E soll auskunftsgemäß das Local-File sowie Ausführungen des alten § 90 Abs. 3 AO zur Angemessenheitsdokumentation enthalten. Eine Rechtsverordnungsermächtigung zur Änderung und/oder Erneuerung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung soll in einem neuen § 90 Abs. 6 AO-E enthalten sein. Gleichermaßen sollen die bestehenden Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (vgl. BMF-Schreiben vom 12.04.2005) aktualisiert werden.
Zeitplan
Die Zeitplanung für diese Gesetzesänderungen sieht vor, dass nach Ende der Sommerpause 2015 ein erster Entwurf veröffentlicht werden soll. Dieser soll dann nach ersten Schätzungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2016 verabschiedet werden.
Auswirkungen für die Steuerpflichtigen
Es lässt sich bereits jetzt festhalten, dass unabhängig von den noch offenen Punkten und der letztlichen Umsetzung in nationales Recht die Anforderungen an international abgestimmte Verrechnungspreisdokumentationen nicht mehr gestoppt werden und diese mit einer erheblichen administrativen Mehrbelastungen für den Steuerpflichtigen verbunden sein werden. Dies deckt sich auch mit den von den Teilnehmern im Rahmen des aktuellen Deloitte European Tax Survey geäußerten Erwartungen.
Die kommenden Dokumentationsanforderungen verlangen von Steuerpflichtigen in Zukunft eine koordinierte Abstimmung zur Erstellung der in den jeweils tätigen Ländern benötigten Verrechnungspreisdokumentationen. Wir empfehlen daher, sich möglichst früh mit der Thematik zu befassen um den kommenden gesetzlichen Anforderungen technisch und organisatorisch gewappnet zu sein.
