BEPS-Aktionsplan Maßnahme 13: Update zur voraussichtlichen Umsetzung in Deutsches Steuerrecht
Die Umsetzung des Aktionspunktes 13 des BEPS Aktionsplanes (Guidance on Transfer Price Documentation and Country-by-Country Reporting) in nationales Recht nimmt noch konkretere Züge an. Erfahren Sie, wie die Umsetzung in Deutsches Steuerrecht voraussichtlich erfolgen wird.
Am 10.02.2015 haben die EU-Finanzminister auf dem G20-Treffen der Finanzminister in Istanbul der Umsetzung des Aktionspunktes in nationales Recht zugestimmt. Zudem haben Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen kürzlich verlauten lassen, wie die Umsetzung der Maßnahme in Deutsches Steuerrecht konkret aussehen könnte:
Der durch die Maßnahme vorgesehene Drei-Komponenten-Ansatz für Verrechnungspreisdokumentationen, bestehend aus dem Master-File, Local-File und Country-by-Country-Report, könnte erstmals für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2015 gelten. Außerdem ist beabsichtigt, dass deutsche Konzernobergesellschaften sowie deutsche Tochtergesellschaften bereits mit Abgabe der Steuererklärung, Master- und Local-Files einzureichen haben. Darüber hinaus soll die zwischenstaatliche Amtshilfe durch Informationsaustausch um den Austausch von im Country-by-Country-Report enthaltenen Informationen erweitert werden. Voraussichtlich wird eine Herausgabe des Country-by-Country-Reports zusätzlich zum Vorliegen eines allgemeinen Auskunftsanspruchs (nach DBA oder TIEA) an die Zusicherung von Vertraulichkeit, einen Verzicht auf eine formelhafte Aufteilung durch den anderen Staat sowie das Vorhandensein von Streitbeilegungsmechanismen geknüpft werden (siehe auch Deloitte Tax-News: BEPS: Neue OECD Guidelines und BEPS-Aktionsplan Maßnahme 13) .
Darüber hinaus informieren wir Sie gerne in unserem Webcast zum Country-by-Country Reporting am Donnerstag, den 16. April 2015 um 11:00 Uhr CET, zu dem wir Sie herzlichst einladen.