Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Referentenentwurf vorgelegt
Das Bundesfinanzministerium hat für die Verbandsanhörung den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgelegt. Enthalten sind insbesondere Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Es werden aber auch andere Bereiche in der AO angesprochen, wie die Fristenregelung oder die Versäumniszuschläge.
Hintergrund
Am 21.11.2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dem folgte am 27.08.2015 die Veröffentlichung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.
Im Diskussionsentwurf waren bereits gesetzliche Formulierungen enthalten. Darüber hinaus enthielt der Diskussionsentwurf umfangreiche Vorhaben, die direkt durch die Finanzverwaltung umgesetzt werden können.
Der erforderliche rechtliche Rahmen für die von der Finanzverwaltung vorgesehenen Verfahrensmodernisierungen bei Technik, Organisation und Personal soll mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Die Ausgestaltung eines zukunftsgerichteten
Verwaltungshandelns erfolge anhand klarer gesetzlicher Regeln, mit denen der Rahmen
für Zulässigkeit des Einsatzes der Informationstechnologie sowie die angemessene Berücksichtigung
von Wirtschaftlichkeitserwägungen im Besteuerungsverfahren festgelegt
werden.
Die Verbände haben die Möglichkeit, bis zum 23. September 2015 Stellungnahmen abzugeben. Es folgt danach die Kabinettsbefassung mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfes.
Regelungen des Referentenentwurfes
Der Referentenentwurf enthält unter anderem Regelungen zu den folgenden Themen:
- gesetzliche Vorgaben für den elektronischen Austausch mit der Finanzverwaltung, z. B. elektronische Übermittlung von Vollmachten, ausschließlich automationsgestützte erlassene Verwaltungsakte
- einheitliche und zusammengefasste gesetzliche Grundlage für die Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung durch Dritte
- Neufassung der Regelung zur Fristverlängerung in (§ 109 AO) und Neuregelung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO), in diesem Zusammenhang Schaffung des rechtlichen Rahmens auf Länderebene ein Kontingentierungsverfahren einzuführen
- Verschärfung der Regelungen zur Erteilung von Verspätungszuschlägen
- Wirtschaftlichkeitsaspekte sollen bei der Arbeit der Finanzverwaltung eine stärkere Rolle spielen
- Festlegung der Anforderungen an ein Risikomanagement der Finanzverwaltung
- Erweiterte Änderungsmöglichkeiten von Steuerbescheiden bei Schreib- oder Rechenfehler im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung
- Wandlung von der Belegvorlagepflichten in eine Belegvorhaltepflichten, z.B. bei Spendenbescheinigungen
Das Gesetz soll grundsätzlich zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Fundstelle
BMF, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Weitere Fundstelle
BMF, Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, siehe Deloitte Tax-News