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27.09.2024
Unternehmensteuer

Steuerfortentwicklungsgesetz: Bundesrat nimmt Stellung

​Am 27.09.2024 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) Stellung genommen. Der Bundesrat hat nur kleinere Anmerkungen.

Hintergrund

Mit dem vom Bundeskabinett am 24.07.2025 verabschiedeten Regierungsentwurf (siehe Deloitte Tax News) soll entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben das Existenzminimum freigestellt werden. Ebenfalls an die Inflation angepasst werden sollten zur Eindämmung der Wirkung der kalten Progression – im Vorgriff auf den im Herbst erwarteten 6. Steuerprogressionsbericht – die Eckwerte des Einkommensteuertarifs. Darüber hinaus sollen weiter Wachstumsmaßnahmen umgesetzt werden.

Mit einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren (Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024) sollen darüber hinaus Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2024 angehoben werden.

Am 27.09.2024 hat der Bundesrat zu beiden Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen.

Stellungnahme Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die folgenden wesentlichen Punkte aufgegriffen.

Einkommensteuergesetz

  • Der Bundesrat empfiehlt die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro.
  • Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für die Anzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 Satz 1 EStG eine Bagatellgrenze bei zu hoher Steuerfreistellung für das Kurzarbeitergeld nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG eingeführt werden kann.
  • Der Bundesrat setzt sich für eine Anhebung der Übungsleiterfreibetrag von 3 000 Euro auf 3 300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 900 Euro ein.

Abgabenordnung

  • Die im Regierungsentwurf vorgesehene Abschaffung des Gebotes der zeitnahen Mittelverwendung bei steuerbegünstigten Körperschaften wird vom Bundesrat abgelehnt. Es wird vielmehr vorgeschlagen, zum weiteren Bürokratieabbau die bisherige Betragsgrenze nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO auf 80 000 Euro zu erhöhen.
  • Die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung, wonach in § 68 Nr. 2 Buchst. b AO klargestellt werden soll, dass auch Photovoltaikanlagen Selbstversorgungseinrichtungen sein können, soll durch eine Ergänzung in § 58 AO ersetzt werden. In einer neuen Nr. 11 soll festgeschrieben werden, dass eine Körperschaft Mittel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz steuerunschädlich verwenden kann, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt.
  • Die Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht sollen um jeweils 25 Prozent auf 100 000 Euro Gewinn und 1 Million Euro Umsatz erhöht werden.
  • Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Einführung eines abgestuften Sanktionssystems sinnvoll wäre, das erst bei schwerwiegenden und fortgesetzten Verstößen den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus und bei kleineren Verstößen – wie der Fehlverwendung von Mitteln – eine Sanktionszahlung vorsieht, sowie die Übertragung einer „Business Judgement Rule“ auf das Gemeinnützigkeitsrecht.

Grunderwerbsteuergesetz

  • Die im Kreditzweitmarktförderungsgesetzes vom 22.12.2023 (siehe Deloitte Tax-News ) enthaltene dreijährige Befristung der in § 24 GrEStG geregelten Weitergeltung bestimmter Begünstigungen für Personengesellschaften ab dem 01.01.2024 soll aufgehoben werden.

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

  • Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf. 

Weiteres Vorgehen

Der Bundestag hat sich am 26.09.2024 in 1. Lesung mit beiden Gesetzgebungsverfahren beschäftigt. Es ist davon auszugehen, dass beide Gesetzgebungsverfahren zügig beraten werden. Mit der 2./3. Lesung im Bundestag wird bereits zum 18.10.2024 gerechnet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich abschließend am 22.11.2024 mit den Gesetzen befassen.

Fundstellen

Bundesrat, Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs, BR-Drs. 373/24 (B)

Bundesrat, Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, BR-Drs. 375/24 (B)​

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director

dgegusch@deloitte.de
Tel.: +4921187723826

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Gegusch
Director

dgegusch@deloitte.de
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