Protokollerklärung-Zollkodexgesetz: Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesregierung hat sich zur Stellungnahme des Bundesrates zum sogenannten Protokollerklärung-Zollkodexgesetz geäußert. Neben dem Nachgehen der Prüfbitten des Bundesrates zu einigen Änderungen im UStG kommt sie auch der Prüfbitte zu einer Änderung der Regelung für die gewerbesteuerliche Behandlung von durch Organgesellschaften vereinnahmten Schachteldividenden nach.
Hintergrund
Am 08.05.2015 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (PrErkl-ZollkodexAnp-Gesetz) verabschiedet (siehe Deloitte Tax-News). Vorausgegangen war der Beschluss des Bundeskabinetts über den Regierungsentwurf am 25.03.2015. Die 1. Lesung im Bundestag ist für den 21.05.2015 vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll dann nach der Sommerpause abgeschlossen werden.
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesregierung hat sich am 13.05.2015 zur Stellungnahme des Bundesrates unter anderem wie folgt geäußert:
- Umsetzung des vom Bundesrat im März 2014 in den Bundestag eingebrachten Steuervereinfachungsgesetz 2013: Die Bundesregierung verweist auf die Ausführungen ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen im Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2013 (BT-Drs. 18/1290)
- Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der steuerlichen Maßnahmen zur Familienförderung wie vom Bundesrat erneut vorgeschlagen (bereits in der Stellungnahme zum Zollkodexgesetz) weiter ab.
- Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Verschärfung der Regelung für die Anerkennung von Gutscheinen für Mitarbeiter als Sachbezug ab.
- Die Bundesregierung kommt der Prüfbitte einer Anpassung der steuerrechtlichen Vorgaben für die Rückstellungen von Versicherungsunternehmen an das jüngst verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz nach.
- Die Bundesregierung kommt der Prüfbitte in Bezug auf die gewerbesteuerliche Behandlung von durch Organgesellschaften vereinnahmten Schachteldividenden nach (die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung soll entgegen BFH-Urteil I R 39/14 umgesetzt werden).
- Diverse Änderungen im Umsatzsteuerbereich
- Die Bundesregierung kommt der Prüfbitte einer Klarstellung der
Regelungen für sog. Reihengeschäfte in § 3 Abs. 6 S. 5 und 6 UStG
nach.
- Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag der Streichung des § 13
Abs. 1 Nr. 2 UStG zu.
- Die Bundesregierung kommt der Prüfbitte zur Klarstellung bei der
Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG zum Anwendungsbereich der
Steuerschuldumkehr bei sog. Bauleistungen vor dem Hintergrund der
Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 28.08.2014, VR 7/14) nach.
- Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag einer Änderung des § 13b
Abs. 2 Nr. 11 UStG ab. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH
müsse gesetzlich feststehen, wer Steuerschuldner ist. Eine optionale
Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei
Metalllieferungen mit einer Bemessungsgrundlage von unter
5.000 EUR hätte aber zur Folge, dass die Betroffenen entscheiden
könnten, wer Steuerschuldner ist.
- Die Bundesregierung kommt der Prüfbitte der Änderung des § 13b
Abs. 5 UStG nach. Die Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers nach § 13b UStG solle auch dann gelten, wenn
die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird.
- Die Bundesregierung kommt der Prüfbitte der Änderung des §17 Abs. 3
S. 2 – neu – UStG nach. Damit solle zukünftig eine
Berichtigungsmöglichkeit des Vorsteuerabzugs bestehen, wenn die
entstandene Einfuhrumsatzsteuer endgültig nicht gezahlt wurde.
- Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag zur Änderung der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ab, da die vorgeschlagene
Änderung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einer
erfolgenden Änderungen des UStG stände. Sie will die Vorschläge aber
im Rahmen der nächsten Änderung der UStG aufgreifen.
Fundstellen
Bundesrat, Stellungnahme vom 08.05.2015, Beschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BR-Drs. 121/15 (B)
Bundesregierung, Gegenäußerung vom 13.05.2015, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
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Das PrErkl-ZollkodexAnpG im Überblick.