Bundestagswahl 2017: Steuerpolitischer Koalitionsflirt
Die Parteien, die sich bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 um einen Sitz im Deutschen Bundestag bewerben, greifen in ihren Wahl-/Regierungsprogrammen eine Vielzahl von steuerlichen Themen und Positionen auf. Eine Übersicht zeigt mögliche Steuerthemen in den verschieden Koalitionskonstellationen auf.
Ausgangslage
Am 24.09.2017 entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages in der 19. Legislaturperiode. Dabei sind nach Angaben des Bundeswahlleiters vom 08.08.2017 48 Parteien zur Wahl zugelassen. Realistische Chancen auf den Einzug in den Bundestag haben davon derzeit nur 6 Parteien: CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Die Wahl-/Regierungsprogramme dieser Parteien wurden mit Blick auf enthaltene steuerrelevante Themen analysiert. Eine Übersicht stellt die Themen aus den Programmen zusammen: zur Übersicht.
Mögliche Themen für die Koalitionsverhandlungen
Das Thema Steuern wird wohl in einem nach der Wahl möglicherweise zu schließenden Koalitionsvertrag aufgegriffen. Nach den Programmen der Parteien vor der Wahl dürfte sich ein Koalitionsvertrag (AfD wurde bereits als Koalitionspartner von allen Parteien ausgeschlossen, daher nicht weiter erwähnt) zumindest bei den steuerpolitischen Absichtserklärungen dem Themenkomplex Steuergestaltung/Steuerbetrug widmen. Alle Parteien greifen das Thema mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und Intensität im Vorfeld bereits auf.
Bei der Reform des Einkommensteuertarifs gibt es im Wesentlichen zwei Lager, CDU/CSU und FDP wollen insgesamt eine Tarifreform mit Entlastungen, bei SPD, Grüne und Linke soll die Tarifreform durch eine Tarifanhebung im Spitzensteuerbereich zu einer Umverteilung genutzt werden. Bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlages gibt es in Teilen eine Allianz zwischen CDU/CSU, SPD und FDP.
Die Aussagen in den Programmen zur Unternehmensbesteuerung sind bei allen Parteien sehr kurz gehalten und beziehen sich überwiegend auf eine mögliche Harmonisierung der KSt-Bemessungsgrundlage in der EU. Einig sind sich SPD, Grüne und Linke, dass die Harmonisierung in der EU verbunden werden sollte mit Mindeststeuersätzen für Unternehmen. Die SPD will die Gewerbesteuer stabilisieren, Grüne und Linke wollen sie weiter umbauen zu einer Art Gemeindewirtschaftssteuer. Einigkeit besteht bei SPD, Grüne und Linken auch bei der Forderung nach einer Begrenzung der Absetzbarkeit von Managergehältern. Das Thema steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung dürfte bei allen Koalitionsverhandlungen mit aufgegriffen werden, da es zumindest in allen Programmen, wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung, mit aufgegriffen wurde.
Die Abschaffung der Abgeltungsteuer dürften CDU/CSU, SPD, Grüne oder Linke mit in Koalitionsverhandlungen einbringen. Für die CDU/CSU gilt als Bedingung bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer die Berücksichtigung der Vorbelastung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft. Eine ganz große Koalition gibt es auch bei der Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Einzig die FDP lehnt ausdrücklich die Einführung ab.
Im Bereich der familienpolitischen Maßnahmen zeichnet sich eine Koalition aus SPD, Linke und Grüne ab, die eine Reform des Ehegattensplittings anstreben. Bei der konkreten Ausgestaltung gibt es jedoch dann zum Teil deutliche Unterschiede. Eine Anhebung des Kinderfreibetrages könnte in einem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP stehen.
CDU/CSU, SPD und FDP widmen sich in Ihren Programmen recht konkret den Thema „Verwaltungsverfahren“ für den Bürger. Dabei wird ein Bild gezeichnet, bei dem der Bürger über ein zentrales Onlineportal seinen Austausch mit der Verwaltung, auch der Finanzverwaltung, führt und dabei Daten nur einmal eingegeben werden müssen.
Übersicht mit den steuerrelevanten Themen in den Wahlprogrammen
Fundstellen
CDU/CSU Regierungsprogramm 2017 – 2021