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11.08.2010
Private Einkommensteuer

Haushaltsbegleitgesetz 2004 die Zweite!

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Bestätigungsgesetz HBeglG 2004) veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf sollen die steuerlichen und einige verkehrsrechtliche Regelungen, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren des HBeglG 2004 eingeführt wurden und seit der Verabschiedung des HBeglG 2004 bis heute unverändert geblieben sind, durch eine inhaltsgleiche Neufassung bestätigt werden. Im Wege einer formell verfassungsgemäßen Bestätigung dieser Normen durch den Gesetzgeber soll insoweit Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Inhalt

Im Referentenentwurf enthalten sind unter anderem folgende, bereits im jeweiligen Steuergesetz umgesetzte Regelungen:

  • Streichung der Steuerbefreiung der Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Kürzung des Freibetrages für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen
  • Senkung der Grenze für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke
  • Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf 70 Prozent
  • Absenkung der degressiven Gebäude-AfA sowie des AfA-Satzes bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und für Baudenkmäler
  • Kürzung der Freigrenze für bestimmte Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG) auf 44 €
  • Kürzung des Mitarbeiter-Rabatt-Freibetrages (§ 8 Abs. 3 EStG) auf 1.080 €
  • Kürzung des Freibetrages inkl. Kappungsgrenze bei Betriebsveräußerung oder Aufgabe (§ 16 Abs. 4 EStG)
  • Kürzung des Freibetrages inkl. Kappungsgrenze bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 3 EStG)
  • Kürzung der Freigrenze bei verbilligt überlassener Wohnung (§ 21 Abs. 2 EStG)

Hintergrund

Auslöser für diese erneute Befassung des Gesetzgebers mit den bereits in 2003 verabschiedeten Gesetzesänderungen ist der Beschluss des BVerfG vom 08.12.2009. Das Gericht hatte die Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 45a Absatz 2 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. Die Kürzung des Ausgleichsbetrags wurde durch Artikel 24 des HBeglG 2004 eingefügt. Die Kürzung basierte auf den in der sog. Koch-Steinbrück-Liste enthaltenen Vorschlägen zum Subventionsabbau. Die Kürzungsregelung wurde vom BVerfG materiell als verfassungsgemäß angesehen. Die Einbringung des Koch-Steinbrück-Papiers in das parlamentarische Verfahren des Deutschen Bundestages und seine Behandlung in dessen Ausschüssen sowie im Plenum eröffneten nach Auffassung der Verfassungsrichter dem Vermittlungsausschuss nicht die Kompetenz, eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in den Vermittlungsvorschlag aufzunehmen. Die Vorschläge des Koch-Steinbrück-Papiers waren - zumindest in Bezug auf die Kürzung von Finanzhilfen - bereits nach Struktur und Umfang angemessener parlamentarischer Beratung nicht zugänglich und nach der Art ihrer Einbringung und Behandlung darauf auch gar nicht angelegt. Das BVerfG hat den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 30.06.2011 Zeit zur Heilung gegeben.

Fundstelle

BMF, Referentenentwurf für ein Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Bestätigungsgesetz HBeglG 2004)

Weitere Fundstellen

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009, 2 BvR 758/07.
Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) vom 29.12.2003, BGBl I, S. 3076, Beschluss des Deutschen Bundestages BR-DrS. 937/03.

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