BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Bewertungsstichtage ab 01.01.2018
Das BMF hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG für Bewertungsstichtage ab 01.01.2018 bekanntgegeben.
Hintergrund
Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 BewG mit dem Vielfachen des Jahreswertes laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes anzusetzen. Der Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG nach der veröffentlichten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden.
Das BMF stellt die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt.
Verwaltungsanweisung
Da das Statistische Bundesamt im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen wird, bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des BMF vom 04.12.2016 (IV C 7 - S 3104/09/10001, DOK 2016/1012678, BStBl I S. 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.
Betroffene Norm
§ 14 Abs. 1 Satz 2 BewG
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 28.11.2017, IV C 7 - S 3104/09/10001
Weitere Fundstelle
BMF, Schreiben vom 04.11.2016, IV C 7 - S 3104/09/10001, BStBl I 2016, S. 1166