OECD: Update des OECD-Musterabkommens
Am 15.07.2014 hat die OECD die Übernahme einiger zwischen den Jahren 2010 und 2013 erarbeiteten Änderungen am OECD–Musterabkommen zugestimmt. Die überarbeitete Version des Musterabkommens wird in den nächsten Monaten veröffentlicht werden, sie enthält auch Änderungen am Musterkommentar und Aktualisierungen der Anmerkungen von Nicht-OECD-Mitgliedern.
Hintergrund
Die meisten der von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) folgen dem Musterdoppelbesteuerungsabkommen der OECD (OECD-MA). Auch die deutsche Verhandlungsgrundlage („Deutsches Muster-DBA“; siehe Deloitte Tax-News) basiert auf dem OECD-MA. Das OECD-MA wird regelmäßig aktualisiert um sich den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Am 15.07.2014 hat die OECD die Übernahme einiger zwischen den Jahren 2010 und 2013 erarbeiteten Änderungen zugestimmt. Das Finanz-Komitee hatte den Änderungen bereits am 26.06.2014 zugestimmt. Die überarbeitete Version des OECD-MA wird in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.
Aktuelle Entwicklung
Die Änderungen spiegeln die zwischen den Jahren 2010 und 2013 vorgenommene Arbeit am OECD-MA wider. Dies umfasst u.a. die finalen Versionen von in früheren Jahren veröffentlichten Diskussionsverschlägen, zu denen Kommentare erbeten wurden.
Die Änderungen des OECD-MA umfassen:
- Artikel 3 (General definitions)
- Artikel 10 (Dividends)
- Artikel 11 (Interest)
- Artikel 17 (Artistes and sportsmen)
- Artikel 26 (Exchange of information)
Zudem wurde der Kommentar zum OECD-MA („Musterkommentar“) in zahlreichen Punkten überarbeitet; dies umfasst die Kommentare zu
- Artikel 3 bis 21
- Artikel 23 A und 23 B
- Artikel 24-27
Außerdem wurden die Positionen von Nicht-OECD-Mitgliedsstaaten zu nahezu allen Artikeln aktualisiert.
Die überarbeitete Version des Musterabkommens wird in den nächsten Monaten veröffentlicht werden, sie beinhaltet aber noch nicht die Änderungen aus dem BEPS-Projekt .
Fundstelle
