EU-Kommission: Richtlinienentwurf für ein EU-weites Quellensteuerverfahren veröffentlicht
Die EU-Kommission hat am 19.06.2023 einen Richtlinienentwurf für ein EU-weites Quellensteuerverfahren (Faster and Safer Relief of Excess Withholding taxes; abgekürzt: FASTER) veröffentlicht. Die Regelungen sollen bei quellensteuerpflichtigen Dividenden und Zinszahlungen von börsennotierten Wertpapieren ab 01.01.2027 zur Anwendung kommen und beinhalten insbesondere eine digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung, zwei sog. Schnellverfahren und eine standardisierte Meldepflicht für zertifizierte Finanzintermediäre.
Hintergrund
Die EU Kommission hatte bereits in der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ vom 18.05.2021 (siehe Deloitte Tax News) verkündet, eine faire Besteuerung in der EU anzustreben, die zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beiträgt und grenzüberschreitende Investitionen in der ganzen EU fördert.
Am 28.09.2021 wurden bereits Informationen über die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem für Dividenden und Zinsen veröffentlicht (siehe Deloitte Tax News). Hintergrund für diese Initiative ist, dass bislang die Quellensteuer-Erstattungsverfahren oft langwierig, kostspielig und umständlich sind und sich abschreckend auf grenzüberschreitende Investoren aus der EU und aus Drittändern auswirken. Derzeit wendet jeder EU-Mitgliedstaat eigene Quellensteuerverfahren an, die sich sehr voneinander unterscheiden. Anleger sind mit mehr als 450 verschiedenen Verfahren in der EU konfrontiert, von denen die meisten nur in der Landessprache verfügbar sind. Die Cum/Ex- und die Cum/Cum-Skandale haben außerdem gezeigt, dass die Erstattungsverfahren missbraucht werden können: Im Zeitraum 2000-2020 haben diese Praktiken Steuerausfälle von schätzungsweise 150 Mrd. EUR verursacht.
Am 19.06.2023 hat die EU Kommission nun einen Richtlinienentwurf für ein EU-weites Quellensteuerverfahren (Faster and Safer Relief of Excess Withholding taxes; abgekürzt: FASTER) veröffentlicht. Der Richtlinienentwurf soll den Anlegern, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden das Leben erleichtern.
Überblick über den Richtlinienentwurf (FASTER):
- Anwendungsbereich: Quellensteuern auf Dividenden oder auf Zinszahlungen von börsennotierten Wertpapieren (vgl. Art. 1 und 2 der RL-E).
- Einführung einer gemeinsamen digitalen EU-Ansässigkeitsbescheinigung, die innerhalb eines Arbeitstages nach Antragstellung ausgestellt werden soll (vgl. Art. 4 der RL-E).
- Einführung von zwei sog. Schnellverfahren zur Ergänzung der geltenden nationalen Standard-Erstattungsverfahren:
- ein Verfahren für die „Steuererleichterung an der Quelle“ (Freistellungsverfahren), bei dem zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Zinsen oder Dividenden ein ermäßigter Steuersatz gemäß den anwendbaren Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens zur Anwendung kommen (vgl. Art. 12 der RL-E). und/oder
- ein „Schnellerstattungsverfahren“, bei dem zunächst eine Zahlung unter Berücksichtigung des Quellensteuersatzes des Mitgliedstaats geleistet werden soll, in dem die Dividenden oder Zinsen ausgeschüttet werden; zu viel gezahlte Steuern sollen jedoch innerhalb von 50 Tagen nach dem Zeitpunkt dieser Zahlung erstattet werden (vgl. Art. 13 der RL-E).
Die Mitgliedstaaten sollen sich selbst für eines der beiden Verfahren – oder für eine Kombination aus beiden – entscheiden. - Einführung einer standardisierten Meldepflicht (vgl. Art. 9 der RL-E) sowie eines nationalen Registers (vgl. Art. 5 der RL-E).
Zertifizierte Finanzintermediäre sollen der zuständigen Steuerverwaltung die Ausschüttung von Dividenden oder Zinsen melden müssen, sodass diese die Transaktion zurückverfolgen kann. Insbesondere große Finanzintermediäre in der EU sollen verpflichtet werden, sich in einem nationalen Register zertifizierter Finanzintermediäre zu registrieren (vgl. Art. 6 der RL-E).
Finanzintermediäre aus Drittländern und kleinere EU-Finanzintermediäre können sich freiwillig registrieren lassen. Steuerpflichtige, die über zertifizierte Finanzintermediäre in der EU investieren, sollen Schnellverfahren für die Erstattung der Quellensteuer in Anspruch nehmen und die Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen vermeiden können.
Anwendung
Laut dem Richtlinien-Entwurf sollen die Mitgliedstaaten zur nationalen Umsetzung der Richtlinie bis zum 31.12.2026 verpflichtet werden. Die Regelungen sollen ab 01.01.2027 anwendbar sein.
Fundstellen
EU Kommission, Pressemitteilung vom 19.06.2023
EU Kommission, Entwurf einer Richtlinie vom 19.06.2023 (Faster and Safer Relief of Excess Withholding taxes; abgekürzt: FASTER)
Anmerkung
Für weiteren Informationen, siehe auch den englischsprachigen Beitrag von Deloitte Luxemburg.