Zurück zur Übersicht
21.10.2013
Internationales Steuerrecht

DBA Luxemburg: Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten

Inkrafttreten des DBA Luxemburg
Am Montag, dem 30.09.2013 wurden die Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg, dem der Bundesrat am 23.11.2012 zugestimmt hatte, ausgetauscht. Das Abkommen vom 23.04.2012 findet somit gemäß Art. 30 des DBA ab dem 01.01.2014 Anwendung. Die erforderliche Bekanntgabe des Tages, an dem das Abkommen in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt ist bis heute jedoch noch nicht erfolgt.

Eckpunkte des neuen Abkommens
• Anknüpfung der Abkommensberechtigung an die Ansässigkeit
• Reduzierung des Quellensteuersatzes bei Schachtelbeteiligungen auf 5% und der Schachtelbeteiligungsquote auf mindestens 10%
• Unternehmensgewinne sind der jeweiligen Betriebsstätte zuzurechnen (Authorized OECD Approach)
• Besondere Anforderungen an die Freistellung von Einkünften („subject-to-tax“ Klausel)

Fundstellen
Zustimmung des Bundesrats zum DBA Deutschland – Luxemburg, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.