DBA Liechtenstein: Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten
Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein am 19.12.2012 ist das Abkommen in Kraft getreten. Damit ist das DBA Liechtenstein ab dem 01.01.2013 anzuwenden.
Inkrafttreten des DBA Liechtenstein
Am Mittwoch, dem 19.12.2012, wurden in Vaduz die Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein, dem der Bundesrat am 23.11.2012 zugestimmt hatte (siehe Beitrag vom 04.12.2012), ausgetauscht. Das Abkommen vom 17.11.2011 findet somit ab dem 01.01.2013 Anwendung. Die erforderliche Bekanntgabe des Tages, an dem das Abkommen in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt ist bis heute jedoch noch nicht erfolgt.
Eckpunkte des neuen Abkommens
- Entlastung grenzüberschreitender Beteiligungen durch Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden (Mindesthaltedauer 1 Jahr und Mindestbeteiligung 10 %), Zinsen und Lizenzgebühren
- Einführung einer Schiedsklausel, die gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird
- Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden
- Regelungen zur Vermeidung des Abkommensmissbrauchs
Fundstellen
Bundesministerium der Finanzen, Veröffentlichung des Abkommenstextes im Internet
Zustimmung des Bundesrats zum DBA Deutschland – Liechtenstein, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News