Zurück zur Übersicht
11.07.2023
Internationales Steuerrecht

BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Umsetzung globalen Mindestbesteuerung

Am 10.07. hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht. Neben dem reinen Umsetzungsgesetz sind auch Anpassungen in anderen Gesetzen enthalten.

Kurzüberblick über den BMF-Referentenentwurf

Am 10.07. hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2) veröffentlicht. Der „Entwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG)“ baut auf dem im März veröffentlichten Diskussionsentwurf (siehe Deloitte Tax-News) auf und greift Teile der seitdem diskutierten Punkte auf, enthält nun aber auch Änderungen in anderen Gesetzen.

Deutschland muss, wie alle EU-Länder, die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung noch in 2023 in nationales Recht umsetzen, um den Vorgaben der EU-Richtlinie 2022/2523 (siehe Deloitte Tax-News) zu entsprechen. Die Regelungen sollen für betroffene Unternehmen Anwendung finden für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31.12.2023 beginnen. Der im März veröffentlichte Diskussionsentwurf hatte sich zeitlich mit den im Februar veröffentlichten OECD-Leitlinien („Administrative Guidance“) (siehe Deloitte Tax-News) überschnitten und hatte daher die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen und Präzisierungen nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt.

Mit dem nun veröffentlichten Referentenentwurf beginnt der normale Gesetzgebungsprozess, der bis zum Jahresende abgeschlossen sein muss. Ergänzend zu dem neuen Mindeststeuergesetz (MinStG) enthält der Gesetzesentwurf nunmehr auch Anpassungen in anderen Gesetzen, von denen zwei für deutsche Unternehmen willkommene Erleichterungen bei der steuerlichen Compliance mit sich bringen würden:

  • Vorgesehen ist nunmehr eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze für die Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 Abs. 5 AStG von derzeit 25% auf neu 15% sowie damit einhergehend der Entfall der Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrages.
  • Außerdem soll das teilweise Betriebsausgabenabzugsverbot bei Lizenzaufwendungen, die an Empfänger gezahlt werden, die einer schädlichen Präferenzregelung unterliegen (Lizenzsschranke, § 4j EStG) ab 2024 abgeschafft werden.

Im Bereich des Mindeststeuergesetzes greift der Gesetzesentwurf einige Diskussionen der vergangenen Monate auf. Er enthält neue Regelungen zur Umsetzung der Maßnahmen der Administrative Guidance, insbesondere Regelungen zu Portfoliodividenden (§ 35 MinStG-E), zu qualifizierten Sanierungserträgen (§ 36 MinStG-E), die Änderungen bzw. Klarstellungen zu den Übergangsvorschriften (Art. 9.1.1 bis 9.1.3 der Model Rules, Art. 4 der Administrative Guidance, § 78 MinStG-E) sowie zu „blended CFC-regimes“ („gemischte Hinzurechnungsbesteuerungsregime“) als Teil der zeitlich befristeten Safe Harbor Regelungen in den §§ 80-84 MinStG-E. Für die deutsche Besonderheit der Mindeststeuergruppe enthält der Entwurf jetzt Regelungen zu Steuerumlagen (§ 3 Abs. 6 MinStG-E).

Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 21. Juli. Es ist zu erwarten, dass der weitere Gesetzgebungsprozess danach zügig fortgeführt wird, sodass eine Verabschiedung des Gesetzes im parlamentarischen Prozess noch innerhalb der Umsetzungsfrist erfolgen kann.

Anmerkung

Für weitere Informationen zum BMF-Referentenentwurf, siehe auch unsere ausführliche Darstellung in den Deloitte Tax News.  

Fundstelle

BMF, Referentenentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen vom 10.07.2023

Ihre Ansprechpartner

Alexander Linn
Partner

allinn@deloitte.de
Tel.: +49 89 2903 68558

Andreas Maywald
Client Service Executive | ICE - German Tax Desk

anmaywald@deloitte.com
Tel.: +1 212 436 7487

Ihre Ansprechpartner

Alexander Linn
Partner

allinn@deloitte.de
Tel.: +49 89 2903 68558

Andreas Maywald
Client Service Executive | ICE - German Tax Desk

anmaywald@deloitte.com
Tel.: +1 212 436 7487

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.