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28.04.2010
Internationales Steuerrecht

BMF: Umsetzung von Verständigungs- und Konsultationsvereinbarungen

Der BFH hatte in jüngster Zeit wiederholt dargelegt, dass Konsultationsvereinbarungen, die mit der zuständigen Behörde des anderen Staates auf der Grundlage der Artikel 25 Abs. 3 des OECD-Musters für Doppelbesteuerungsabkommen entsprechenden Vorschrift eines DBA zur Beilegung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des DBA völkerrechtlich verbindlich vereinbart wurden, zunächst nur die beteiligten Verwaltungen binden. Solche Vereinbarungen bedürfen einer Umsetzung in einfaches Gesetzesrecht, um allgemein Gültigkeit zu entfalten. 

Im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 ist vorgesehen, das Bundesfinanzministerium zu ermächtigen, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zu erlassen (ausführlich hierzu Deloitte Tax-News).

Das Bundesfinanzministerium weist mit Schreiben v. 13.4.2010 darauf hin, dass auch solche Rechtsverordnungen, die bereits vor Jahresende dem Bundesrat zugeleitet werden, Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2010 entfalten sollen.

Vorinstanz

BFH-Urteile v. 02.09.2009, Az. I R 111/08, Az. I R 90/08, siehe ausführlicher Deloitte Tax-News.

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