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09.07.2020
Indirekte Steuern/Zoll

Vietnam: Freihandelsabkommen mit EU tritt am 01.08.2020 in Kraft

Nach Zustimmung durch das EU-Parlament im Februar 2020 und der Ratifizierung durch die vietnamesische Nationalversammlung tritt das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam am 01.08.2020 in Kraft.

Hintergrund

Deutschland ist innerhalb der Europäischen Union (EU) der größte Handelspartner Vietnams. Derzeit sind mehr als 300 deutsche Firmen auf dem vietnamesischen Markt präsent. Durch das am 01.08.2020 in Kraft tretende Freihandelsabkommen der EU mit Vietnam wird der Zugang deutscher Produkte zu dem immer wichtiger werdenden vietnamesischen Markt deutlich verbessert.

Wesentliche Inhalte Freihandelsabkommen

Durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam werden zukünftig 99 Prozent der Zölle für Ursprungswaren abgebaut.
Vietnam hat sich verpflichtet bei Inkrafttreten des Abkommens für 65 Prozent der EU-Erzeugnisse den Zoll bei der Einfuhr sofort abzuschaffen. Innerhalb von zehn Jahren erfolgt stufenweise der Abbau der Zölle für die weiteren Waren.

Die EU schafft für 84 Prozent der vietnamesischen Ursprungswaren die Zölle ab 01.08.2020 ab. Die übrigen Zölle werden ebenfalls stufenweise innerhalb von sieben Jahren abgebaut.

Voraussetzung für die Zollfreiheit ist, dass die eingeführten Waren Ursprungserzeugnisse einer der beiden Vertragsparteien sind. Die Ursprungskriterien ähneln den Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer und auch denen anderer vergleichbaren Handelsabkommen. Häufig wird für die Erlangung des Ursprungs ein Wechsel der 4-stelligen HS-Position (Positionswechsel) oder alternativ eine Wertschöpfung zwischen 40 und 70 Prozent verlangt (Wertklausel).

Für Exporte aus der EU ist als Ursprungsnachweis für alle Warensendungen eine Ursprungserklärung auf der Rechnung erforderlich. Ab einem Warenwert von über 6.000 EUR ist die Zulassung als Registrierter Ausführer (REX) erforderlich. Bereits bestehende REX-Registrierungen gelten automatisch auch für dieses Freihandelsabkommen.

Vietnamesische Ausführer können bei einem Warenwert von bis zu 6.000 EUR ebenfalls eine Ursprungserklärung auf der Rechnung ausstellen. Bei einem höheren Betrag ist eine förmliche Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Zu beachten ist, dass das bisherige APS-System für Einfuhren aus Vietnam für einen Zeitraum von zwei Jahren parallel weitergilt.

Auf Lieferantenerklärungen kann Vietnam bereits jetzt angegeben werden, da das Abkommen am 12.06.2020 im Amtsblatt der EU L 186 veröffentlicht worden ist.

Anmerkung

Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieses Newsletters oder sonstige Fragen zum Thema Zoll haben, wenden Sie sich bitte an das Global Trade Advisory-Team von Deloitte.

Fundstelle

Zoll, Freihandelsabkommen mit Vietnam, Meldung vom 26.06.2020

Weitere Fundstelle

Amtsblatt der EU, L186/3 vom 12.06.2020, Rechtsakt noch nicht in Kraft, Datum des Wirksamwerdens 01.08.2020

Ihre Ansprechpartner

Michael Hundebeck
Senior Manager

mhundebeck@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2608

Manuel Brucher
Senior Manager

mbrucher@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2520

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