Reform des Versicherungsteuergesetzes: Bundestag hat den Regierungsentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen
Die Regierungskoalition hat einige der umstrittenen geplanten Änderungen zum Versicherungsteuergesetz fallen lassen.
Am 25.10.2012 hat der Bundestag den Regierungsentwurf zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Der geänderte Entwurf wird voraussichtlich am 23.11.2012 im Bundesrat behandelt.
Die wesentlichen Änderungen des Finanzausschusses sind die folgenden (siehe auch unter Deloitte Tax-News „Bundesrat: Änderungsvorschläge zum Versicherungsteuergesetz“):
- Die geplante Qualifizierung eines verwirklichten Selbstbehaltes in der Kfz-Pflichtversicherung als steuerpflichtiges Versicherungsentgelt wurde gestrichen.
- Bei sogenannten Versicherungspaketen wird auf die Forderung nach rechtlich selbstständigen Verträgen verzichtet.
- Bestimmte Neuregelungen werden nunmehr erst ab dem 01.01.2014 in Kraft treten.
Die geplante Erweiterung des Umfangs der deutschen Versicherungsteuerpflicht für Verträge mit Nicht-EU/EWR-Versicherern ab dem 01.01.2013 wurde nicht geändert. Deutsche Tochterunternehmen und Betriebsstätten, deren Risiken im Rahmen globaler Policen versichert werden, werden von dieser Erweiterung besonders betroffen (siehe auch unter Deloitte Tax-News „Globale Versicherungsverträge in der Schusslinie: Erweiterte Versicherungsteuerpflicht für Verträge mit Nicht-EU/EWR-Versicherern wird geplant“).
Auch unverändert ist die Erweiterung des Kreises der Personen, die für deutsche Versicherungsteuer haften (siehe auch unter Deloitte Tax-News).
Fundstelle
Regierungsentwurf Verkehrsteueränderungsgesetz, BT-Drs. 17/10039
Beschlussempfehlung des Finanzaussschusses, BT-Drs. 17/11183
Bundestag, „Die Beschlüsse des Bundestages am 25. Oktober“