Zurück zur Übersicht
08.09.2020
Indirekte Steuern/Zoll

Neue verbrauchsteuerrechtliche Systemrichtlinie

Die verbrauchsteuerrechtliche Systemrichtlinie regelt den Umgang mit harmonisierten Verbrauchsteuern und wurde nun an den Zollkodex der Union (UZK) angepasst. Die neue Richtlinie ist ab dem 13.02.2023 anzuwenden.

Hintergrund

Innerhalb des Verbrauchsteuergebietes der Union werden Verfahren wie Lagerung, Beförderung und Besteuerung von Alkohol und alkoholischen Getränken, Energieerzeugnissen sowie Tabakwaren durch die verbrauchsteuerrechtliche Systemrichtlinie geregelt.

Mit der Neufassung wird die bisherige Systemrichtlinie abgelöst und die Einfuhr und Ausfuhr betreffenden Regelungen angepasst, um die erforderliche Klarheit und Aktualität in Bezug auf den seit dem 01.05.2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) zu gewährleisten.

Neuerungen

Die Systemrichtlinie 2020/262/EU wird die bisherige Richtlinie 2008/118/EG ablösen, die mit Wirkung vom 13.02.2023 aufgehoben wird. Die Neufassung der Systemrichtlinie regelt unter anderem, dass dann auch Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten ab dem 13. Februar 2023 mit dem EMCS ("Excise Movement and Control System") erfolgen müssen. Ab dem 1. Januar 2024 ist für Unternehmen ein Empfang dieser Waren nur noch unter Verwendung von EMCS möglich.

Weitere Neuerungen umfassen die Einführung neuer Rechtsfiguren wie dem zertifizierten Empfänger und dem zertifizierten Versender für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr. Die beiden Rechtsfiguren entsprechen im Wesentlichen dem registrierten Empfänger und dem registrierten Versender im Steueraussetzungsverfahren. Darüber hinaus wird eine verbrauchsteuerrechtliche Ausfuhr durch Überführung in ein zollrechtliches externes Versandverfahren ermöglicht. Die neue Systemrichtlinie regelt außerdem, dass Versandhändler in einem anderen Mitgliedstaat nicht mehr zwingend einen Beauftragten (jetzt Steuervertreter) im Empfangsmitgliedstaat benennen müssen.

Die entsprechenden Neuerungen der Verbrauchsteuergesetze werden voraussichtlich bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt und am 13.02.2023 in Kraft treten.

Betroffene Norm

 RL 2008/118/EG; RL 2020/262/EU

Fundstelle

Europäischer Rat, RICHTLINIE (EU) 2020/262

Anmerkung

Bei Fragen zu diesem Newsletter oder bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantwortung von speziellen Fragen zu Verbrauchsteuern.

Ihr Ansprechpartner

Manuel Brucher
Senior Manager

mbrucher@deloitte.de
Tel.: + 49 211 8772 2520

Ihr Ansprechpartner

Manuel Brucher
Senior Manager

mbrucher@deloitte.de
Tel.: + 49 211 8772 2520

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.