Inanspruchnahme der reduzierten Zölle nach dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam
Am 1. August 2020 tritt das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam in Kraft. Die deutsche Zollverwaltung hat nun bekannt gegeben, wie die Zollvergünstigungen in Anspruch genommen werden können.
Mit unseren Tax News vom 09.07.2020 hatte wir über das bevorstehende Inkrafttreten und den wesentlichen Inhalt des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam informiert.
In einer ATLAS-Teilnehmerinformation vom 22. Juli 2020 hat die Deutsche Zollverwaltung nun Einzelheiten für die Inanspruchnahme der ermäßigten Abgabensätze bekanntgegeben. Danach gilt Folgendes:
Ab dem 01.08.2020 kann die Anwendung der ermäßigten Präferenzzollsätze in elektronischen Zollanmeldungen mit Präferenzcode 3XX beantragt werden, wenn eine
- Erklärung auf der Rechnung (bei Warenwerten bis 3000 EUR) mit Code U162 oder
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit Code N954
angemeldet wird.
Ein Direktbeförderungsnachweis entfällt (keine Unterlagencodierung 7HHF).
Anmerkung
Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieses Newsletters oder sonstige Fragen zum Thema Zoll haben, wenden Sie sich bitte an das Global Trade Advisory-Team von Deloitte.