Freihandelsabkommen zwischen EU und Singapur tritt am 21.11.2019 in Kraft
Ab dem 21.11.2019 vereinfacht ein neu beschlossenes Abkommen den freien Warenhandel zwischen der EU und Singapur und beseitigt weitgehend Zölle.
Hintergrund
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken, strebt die EU eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen an.
In diesem Kontext haben die Europäische Union und Singapur bereits im Oktober 2018 ein Freihandelsabkommen ausgehandelt und unterzeichnet, mit dem Ziel die Handelsbeziehungen beider Parteien zu vereinfachen und die Zollbarrieren auf beiden Seiten zu beseitigen. Dieses Abkommen tritt nun ab dem 21.11.2019 vollständig in Kraft.
Freihandelsabkommen schafft neue Möglichkeiten
Mit dem Freihandelsabkommen EUSFTA (European-Union-Singapore Free Trade Agreement) entfallen in Singapur alle bestehenden Zölle auf Waren aus der EU, Handelshemmnisse werden abgebaut und erschaffen ein lukratives Handelsumfeld. Von dem Abkommen profitieren beide Seiten in gleichem Maße: Im Gegenzug unterliegen über 80% aller Einfuhren von Erzeugnissen aus Singapur in die EU in Zukunft keinen Zöllen mehr. Die Abschaffung aller übrigen Zölle ist in naher Zukunft geplant.
Vereinfachungen in Schlüsselsektoren
Die Auswirkungen des Abkommens zwischen der EU und Singapur werden vor allem in Schlüsselsektoren wie der Elektronikbranche, Automobilindustrie, sowie Medizin- und Arzneimittelbranche oder auch in Bereichen wie erneuerbarer Energien zu spüren sein. In diesen Bereichen werden technische und nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut, indem Standards wie beispielsweise in der Elektronik gegenseitig anerkannt werden.
In Anbetracht aktueller politischer Entwicklungen wie dem Handelskrieg der Wirtschaftsmächte USA und China setzt ein derartiges Abkommen ein klares Zeichen gegen Beschränkungen und für vereinfachten Handel. Langfristig betrachtet schafft EUSFTA die Basis für den Aufbau von umfassenderen Freihandelsabkommen mit anderen asiatischen Staaten.
Trotz der geringen Größe des Landes stellt Singapur einen der wichtigsten Handelspartner für Deutschland im ASEAN-Raum dar, weshalb Deutschland das Abkommen nachdrücklich begrüßt.
Kernpunkte der Ursprungsregeln
- Positionswechsel bzw. Wertklausel als Ursprungskriterien
- Kein förmlicher Präferenznachweis vorgesehen
- Ursprungserklärungen ab 6.000 EUR Warenwert benötigen den bewilligungsbedürftigen Status des Ermächtigten Ausführers
- Anders als beim Abkommen mit Japan und Vietnam wurde ein Draw-Back Verbot berücksichtigt
Anmerkung
Bei Fragen zu diesem Newsletter oder bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantwortung von speziellen Fragen zu Freihandelsabkommen im internationalen Kontext.
Fundstelle
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur