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02.06.2014
Indirekte Steuern/Zoll

EuGH: Großbritanniens Klage gegen die geplante Finanztransaktionssteuer nicht erfolgreich

Am 22.01.2013 wurden 11 EU-Mitgliedstaaten ermächtigt, eine Verstärkte Zusammenarbeit zur Einführung der Finanztransaktionssteuer zu begründen. Großbritannien hatte am 18.04.2013 Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss eingereicht. Mit Urteil vom 30.04.2014 hat der EuGH die Klage abgewiesen.

Aktuell

Mit Urteil vom 30.04.2014, C-209/13, hat der EuGH die Klage Großbritanniens gegen den EU Rats-Beschluss zur Ermächtigung einiger EU-Staaten die Finanztransaktionssteuer (FTT) im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit einzuführen, abgewiesen. Die von Großbritannien angegriffenen Besteuerungsgrundsätze waren jedoch keine Bestandteile des angegriffenen Beschlusses des Rates vom 22.01.2013. Der Beschluss des Rates betraf nur die Ermächtigung der 11 Mitgliedsstaaten zu einer verstärkten Zusammenarbeit – und zwar unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der europäischen Verträge. Der Beschluss des Rates hatte die Besteuerungsgrundsätze der Finanztransaktionssteuer nicht endgültig festgelegt, daher konnten sie durch die Klage nicht erfolgreich angegriffen werden. Darüber hinaus beinhaltet der Rats-Beschluss auch keine Bestimmungen zu den Kosten für die Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit. Hierzu hatte Großbritannien als Begründung der Klage darauf verwiesen, dass durch die zukünftige Finanztransaktionssteuer aufgrund der Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden Verwaltungskosten für nicht teilnehmende Mitgliedsstaaten entstünden.

Hintergrund

Am 28.09.2011 wurde ein Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer (FTT) vorgelegt. Die Stabilität der Finanzmärkte sollte verbessert werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der EU unnötig zu gefährden Der Handel mit Anteilen und Anleihen sollte mit 0,1 % und Derivatkontrakte mit 0,01 % besteuert werden. Die Steuer sollte am 01.01.2014 in Kraft treten und pro Jahr etwa 57 Milliarden Euro generieren. Der Richtlinienvorschlag zur Einführung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems vom 28.09.2011 erzielte jedoch im Ministerrat nicht die erforderliche Einstimmigkeit.

Als Ergebnis der anhaltenden politischen Diskussion wurden am 22.01.2013 11 Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Griechenland, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien – von einer qualifizierten Mehrheit der Finanzminister im Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (ECOFIN) ermächtigt, eine Verstärkte Zusammenarbeit zur Einführung der Finanztransaktionssteuer zu begründen. Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer wurde am 14. Februar 2013 von der EU-Kommission angenommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft lehnt eine solche ebenso ab wie nationale Alleingänge. Presse-Info Deutsche Kreditwirtschaft vom 22.01.2013

März 2013: Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßt am 22. März 2013 den Vorschlag der EU-Kommission und fordert auf zu prüfen, inwieweit unmittelbar der Altersvorsorge dienende Transaktionen von der Steuer ausgenommen werden können (BR-Drs. 128/13 (B)).

Mai 2013: Analyse des Deutschen Aktieninstituts zur Finanztransaktionssteuer
In einem Gutachten vom 2. Mai 2013 warnt das Deutschen Aktieninstitut e.V. vor den Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer auf 24 große deutsche Unternehmen. Es werde zu erheblichen Belastungen für Realwirtschaft und Privatanleger kommen.

Juli 2013 – Finanztransaktionssteuer: Abstimmung des EU-Parlaments
In seiner Entschließung vom 03.07.2013 (vorläufiger Text) unterstützt das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission einer „breiten“ FTT (Aktien, Anleihen, Derivate und Devisengeschäfte sollen umfasst werden). Andererseits werden den beteiligten Staaten wegen geringerer Spekulationsrisiken Ausnahmen für den Handel mit KMU-Anteilen und für Pensionsfonds empfohlen. Nach der Vorlage werden folgende Steuersätze empfohlen:
Aktien und Anleihen 0,1 %, Derivate 0,01 % sowie Staatsanleihen und Pensionsfonds 0,05 % bis 2017, danach 0,1 %. Das EU-Parlament kann in diesem Zusammenhang keine bindenden Vorgaben machen. Den Beschluss über Einführung und Ausgestaltung der FTT müssen die 11 Mitgliedstaaten treffen, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen.

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Rates
Am 06.09.2013 hatte der juristische Dienst des Rates ein Gutachten zur Finanztransaktionssteuer (FTT) veröffentlicht. Darin werden Einwände gegen Kernelemente des Richtlinienentwurfs zur FTT erhoben. Problematisch sei insbesondere die geplante Erhebung der FTT auf Finanzgeschäfte von Bürgern, die ihren Wohnsitz in einem der 11 beteiligten Mitgliedstaaten haben, unabhängig vom Ort der Abwicklung des Finanzgeschäftes (Ansässigkeitsprinzip). Die Einführung der FTT in den 11 Mitgliedsstatten würde im Ergebnis gegen EU-Recht verstoßen und internationales Recht verletzen. Außerdem würde die Steuer den Wettbewerb in der EU behindern, da sie nur in einigen EU-Mitgliedstaaten gelten würde.

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