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15.07.2020
Indirekte Steuern/Zoll

COVID19: Deutsche Zollverwaltung aktualisiert Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die deutsche Zollverwaltung hat ihre Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erneut an die aktuelle Lage angepasst.

 Die deutsche Zollverwaltung hat einige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an die aktuelle Lage angepasst. Die Maßnahmen betreffen zum einen die alkoholsteuerrechtliche Regelung zur Herstellung von Desinfektionsmitteln (siehe hierzu auch unsere Deloitte Tax-News vom 19.03.2020, vom 25.03.2020 sowie vom 27.03.2020) und zum anderen das zollrechtliche Ausfuhrverfahren.

Herstellung von Desinfektionsmitteln

Der Zeitraum für die in den oben genannten Deloitte Tax-News dargestellten Ausnahmeregelungen wurde vorerst bis zum 31.12.2020 verlängert. Wegen der Verlängerung der Ausnahmeregelungen gelten auch aufgrund der COVID-19-Pandemie befristet erteilte Einzelerlaubnisse für die steuerfreie Verwendung von Alkohol automatisch bis zum 31.12.2020 weiter. Es wird kein neuer Erlaubnisschein benötigt. Der bestehende Erlaubnisschein bleibt trotz abweichender Befristung bis zum 31.12.2020 gültig, es sei denn, das Hauptzollamt hat die zugrundeliegende Erlaubnis widerrufen und den Erlaubnisschein zurückgefordert.

Zollrechtliches Ausfuhrverfahren

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte die Zollverwaltung am 27.04.2020 darüber informiert, dass das Nachforschungsverfahren für nicht erledigte Ausfuhrverfahren bis auf Weiteres erst 300 Tage nach Überlassung der Ausfuhrwaren gestartet wird. Diese Frist ist mit ATLAS-Teilnehmerinformation 0063/20 für Ausfuhrgänge die ab dem 10.07.2020 überlassen werden wieder auf die ursprüngliche Frist von 90 Tagen nach der Überlassung geändert worden. Die Frist für die Beantwortung des Nachforschungsersuchens beträgt weiterhin 45 Tage. Erfolgt keine Antwort wird der Ausfuhrvorgang nach 360 Tagen für ungültig erklärt. Zwischen dem 135.Tag und dem 360.Tag kann ggf. ein Alternativnachweis bei der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden, die dann den Ausgang der Waren bestätigt.

Anmerkung

Bei Fragen zu diesem Newsletter oder bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantwortung von speziellen Fragen zu den zollrechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise.

Fundstellen

Zoll online, Alkoholsteuerrechtliche Regelungen zur Desinfektionsmittelherstellung
(Stand: 13.07.2020 )
Zoll online, ATLAS-Teilnehmerinformationen

Ihre Ansprechpartner

Michael Hundebeck
Senior Manager

mhundebeck@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2608

Manuel Brucher
Senior Manager

mbrucher@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2520

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Senior Manager

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Tel.: +49 211 8772 2608

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Senior Manager

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Tel.: +49 211 8772 2520

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