COVID 19: EU-Kommission verlängert Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen bei der Einfuhr medizinischer Geräte
Am 11. Juni 2020 hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten gefragt, ob sie eine Verlängerung der Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen für medizinische Güter, die zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie eingeführt werden, für notwendig erachten.
Die Mitgliedstaaten haben dies bejaht.
Da die COVID-19 Infektionen in der EU immer noch anhalten und weiterhin vermehrter Bedarf an medizinischer Ausrüstung besteht, hat die EU-Kommission am 23.Juli 2020 entschieden, die mit Beschluss (EU) 2020/491 vom 3. April 2020 eingeführte Eingangsabgaben- und Mehrwertsteuerbefreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahre 2020 benötigt werden, zu verlängern.
Ursprünglich galt die Befreiung nur für Einfuhren zwischen dem 30. Januar und dem 31. Juli 2020. Der Zeitraum wurde nun bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.
Von der Befreiung umfasst sind Masken und Schutzausrüstungen, sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte.
Nach wie vor gilt, dass die Waren nur dann befreit sind, wenn kostenlos an Personen verteilt, die an COVID-19 erkrankt, davon bedroht oder an der Bekämpfung des Ausbruchs beteiligt sind.
Anmerkung
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Fundstelle
EU Kommission, Entscheidung vom 23.07.2020, C(2020) 4936