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21.01.2021
Indirekte Steuern/Zoll

China stärkt Gewicht im internationalen Handel durch Unterzeichnung des weltgrößten Handelsabkommens (RCEP)

Am 11.11.2020 wurde das neue Freihandelsabkommen zwischen China und 14 asiatisch-pazifischen Ländern (RCEP) in einer virtuellen Online-Konferenz förmlich unterzeichnet. Das regionale Freihandelsabkommen steht als das weltgrößte Handelsabkommen in Konkurrenz zu zahlreichen Freihandelszonen und Zollunionen und zielt auf umfassenden Abbau der Zölle zwischen den Vertragsparteien.

Hintergrund

Das regionale Freihandelsabkommen RCEP, was für Regional Comprehensive Economic Partnership oder "Umfassendes Regionales Wirtschaftsabkommen" steht, wurde zwischen den Mitgliedstaaten des Asien-Pazifik-Blocks am 11.11.2020 in einer virtuellen Online-Konferenz förmlich unterzeichnet. Somit bilden die 10 ASEAN-Staaten (d.h. Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) und die 5 nicht-ASEAN-Staaten (Australien, China, Japan, Neuseeland und Südkorea) das weltgrößte Handelsabkommen, das auf umfassenden stufenweisen Abbau der Zölle zwischen den Vertragsparteien zielt und gemeinsame Handelsregeln festlegt. Neben dem Handel umfasst es auch auch Dienstleistungen, Investitionen, sowie E-Commerce und Telekommunikation. Dadurch könnte die Freihandelszone nach Ansicht von Experten die wirtschaftliche Integration in der Asien-Pazifik-Region stark voranbringen und protektionistischen Tendenzen entgegenwirken.

Wirtschaftliche Bedeutung des RCEP und potentielle Auswirkungen

Über die kommenden 20 Jahre sollen in der neuen Freihandelszone bis zu 90% der Zölle sowie auch andere Handelshemmnisse abgebaut werden. Allerdings ist das Inkrafttreten, das voraussichtlich bis zum Ende 2022 erwartet wird, von einer erfolgreichen Ratifizierung von mindestens sechs ASEAN-Ländern und drei Nicht-ASEAN-Ländern abhängig.

Hinter dem Binnenmarkt der Europäischen Union repräsentiert das regionale Freihandelsabkommen der 15 Mitgliedstaaten etwa 30% der Weltbevölkerung (2,2 Mrd. Menschen) und knapp 29% des BIPs (vor der COVID-19-Pandemie). Dieser dynamisch wachsende Asien-Pazifik-Block wird ohne Zweifel eine wichtige politische Rolle spielen und seine Handelsposition auf dem Weltmarkt anhand der gemeinsamen Stimme der Mitgliedstaaten in globalen Handelsverhandlungen stärken.

Ursprungsregeln

Die Ursprungsregeln sind weitgehend an die bekannten Freihandelsabkommen angelehnt.
Danach gelten als Ursprungswaren Erzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat vollständig gewonnen oder hergestellt oder die in einem Mitgliedsland ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft aus einem oder mehreren Mitgliedsländern hergestellt worden sind; oder die in einem Mitgliedsland unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellt worden sind, vorausgesetzt, die Ware erfüllt die geltenden Anforderungen der produktspezifischen Regeln.

Ursprungsnachweise

Ursprungsnachweise sind grundsätzlich durch eine entsprechende Warenverkehrsbescheinigung zu führen; als Vereinfachung werden Ermächtigte Ausführer (approved exporters) Ursprungserklärungen auf der Handelsrechnung abgeben können. Diesbezüglich bietet RCEP den Exporteuren die Flexibilität, entweder förmliche Ursprungsnachweise oder Ursprungserklärungen für die ausgeführten Waren vorzulegen. Der Ermächtigte Ausführer muss unter anderem ein zufriedenstellendes Maß an Erfahrung und Verständnis für Ursprungsregeln gezeigt haben und über gute Compliance-Aufzeichnungen verfügen.

In Bezug auf Letzteres ist zu beachten, dass 12 der RCEP-Länder (außer Kambodscha, Laos und Myanmar (CLM)) bis zu 10 Jahre Zeit haben, um das vollständige Selbsterklärungssystem zu implementieren, während die CLM-Länder bis zu 20 Jahre Zeit haben, dies ebenfalls zu tun.

Anmerkung

Bei Fragen zu diesem Newsletter, zu weiteren Auswirkungen des RCEP-Abkommens oder bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team gerne zur Verfügung.

Fundstelle

 GTAI Zollbericht: In Asien entsteht die größte Freihandelszone der Welt

Ihr Ansprechpartner

Michael Hundebeck
Senior Manager

mhundebeck@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2608

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Michael Hundebeck
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Tel.: +49 211 8772 2608

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