Bundeskabinett: Spitzenausgleich ab 2013 beschlossen
Die Änderungen des Spitzenausgleichs ab dem Jahr 2013 sind bereits seit einigen Monaten in der Diskussion. In den Deloitte Tax-News haben wir hierrüber berichtet:
- Geplante Neuregelungen zu Energie- und Stromsteuer ab 2013 (vom 28.11.2011)
- BMF: Neuer Referentenentwurf zum Spitzenausgleich ab 2013 (vom 19.07.2012).
Nunmehr hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren auf den Weg gebracht. Dieser Regierungsentwurf enthält die Vorstellungen der Bundesregierung für den Spitzenausgleich ab dem Jahr 2013. Neben wenigen redaktionellen Änderungen entspricht der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Wesentlichen dem Referentenentwurf vom 13.07.2012.
Im Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass das Unternehmen den Nachweis über ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN 16001, Ausgabe August 2009 führen kann. Die Streichung war folgerichtig, da die DIN EN 16001, Ausgabe August 2009, mit Datum vom 24.04.2012 zurückgezogen und durch internationale Norm DIN EN ISO 50001 ersetzt wurde.
Zudem wird die Anerkennung und inhaltliche Ausgestaltung von alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die kein System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben, das den Anforderungen der DIN EN 16247-1, Ausgabe September 2012, in die noch zu erlassenden Vorschriften zur Durchführung des Energie- bzw. Stromsteuergesetzes verlagert. Die betroffenen Unternehmen sind daher auch weiterhin bis zum Erlass der dazu ergehenden Vorschriften mit einer verbleibenden Rechtsunsicherheit konfrontiert. Aufgrund der entstehenden - im Einzelfall nicht unerheblichen - Kosten im Zusammenhang mit der Einführung von Energiemanagementsystemen und der Dauer der Einführung der EnMS wäre daher ein unverzüglicher Erlass der Durchführungsvorschriften im Sinne der betroffenen Unternehmen wünschenswert.
Der Regierungsentwurf geht nun den Weg durch das normale parlamentarische Verfahren. Es ist damit zu rechnen, dass dieses im Dezember 2012 abgeschlossen ist.
Zu Einzelheiten der Änderungen zum Spitzenausgleich an dem Jahr 2013, zu zusätzlichen Maßnahmen der Generierung von Steuerentlastungen sowie zu unserem Webcast zum Thema Spitzenausgleich und Energiemanagementsysteme verweisen wir auf unseren Deloitte Tax-News Beitrag vom 19.07.2012: BMF: Neuer Referentenentwurf zum Spitzenausgleich ab 2013.
Fundstelle
Bundesregierung, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 01.08.2012
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