Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer
Oberste Finanzbehörden der Länder: Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG
Im neuen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.02.2010 zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG wird zu vollständigen oder wesentlichen Änderungen des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft Stellung genommen. Dieser Erlass tritt an die Stelle des Erlasses vom 26.02.2003 (BStBl. 2003 I 271, DStR 2003, S. 980). Er ist auf alle offene Fälle anzuwenden.
Fundstelle
Oberste Finanzbehörde der Länder, gleichl. Erlass vom 25.02.2010, Az. S 4501, DStR 2010, S. 697.
