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14.01.2016
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum 01.01.2017

Die Regierung des Landes Thüringen hat die Anhebung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5% auf 6,5% zum 01.01.2017 beschlossen. Thüringen hatte die Grunderwerbsteuer zuletzt zum 07.04.2011 von 3,5% auf 5% angehoben.

Hintergrund

Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes im Jahre 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden.

Anmerkung zu Thüringen

Der thüringische Landtag hat am 18.12.2015 beschlossen, die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent anzuheben. Der erhöhte Steuersatz gilt ab dem 01.01.2017.
In der Gesetzesbegründung heißt es, zur langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts müssen zusätzliche Einnahmen generiert werden.
Ein Steuersatz von 6,5 Prozent gilt bereits in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Die Bundesweit niedrigsten Sätze bei der Grunderwerbsteuer haben Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg seit 05.11.2011 5%
Berlin seit 01.04.2012 5%
seit 01.01.2014 6%
Brandenburg seit 01.01.2011 5%
seit 01.06.2015 6,5%
Bremen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Hamburg seit 01.01.2009 4,5%
Hessen seit 01.01.2013 5%
seit 01.08.2014 6%
Mecklenburg-Vorpommern seit 01.07.2012 5%
Niedersachsen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Nordrhein-Westfalen seit 01.10.2011 5%
seit 01.01.2015 6,5%
Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012 5%
Saarland seit 01.01.2013 5,5%
seit 01.01.2015 6,5%
Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012 5%
Schleswig-Holstein seit 01.01.2012 5%
seit 01.01.2014 6,5%
Thüringen seit 07.04.2011 5%
ab 01.01.2017 6,5%
Übrige Bundesländer (Bayern und Sachsen)   3,5%

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