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07.11.2014
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: NRW plant Erhöhung zum 01.01.2015

Hinweis: Seit 01.01.2015 beträgt die Grunderwerbsteuer in NRW und im Saarland 6,5%.
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant die Anhebung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5% auf 6,5% zum 01.01.2015. Nordrhein-Westfalen hatte die Grunderwerbsteuer zuletzt 2011von 3,5% auf 5% angehoben.

Hintergrund

Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes im Jahre 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden.

Anmerkung zu Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant die Anhebung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5% auf 6,5% zum 01.01.2015. Die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes sei Teil der Haushaltskonsolidierung und soll dem Erreichen der Vorgaben der Schuldenbremse im Jahr 2020 dienen. Aktuell haben lediglich Bayern und Sachsen noch nicht vom Recht die Grunderwerbsteuer zu erhöhen Gebrauch gemacht. Nordrhein-Westfalen hatte die Grunderwerbsteuer zuletzt zum 01.10.2011 auf 5% angehoben.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg seit 05.11.2011 5%
Berlin seit 01.04.2012 5 %
seit 01.01.2014 6%
Brandenburg seit 01.01.2011 5%
Bremen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Hamburg seit 01.01.2009 4,5%
Hessen seit 01.01.2013 5%
seit 01.08.2014 6%
Mecklenburg-Vorpommern seit 01.07.2012 5%
Niedersachsen seit 01.01.2011 4,5%
seit 01.01.2014 5%
Nordrhein-Westfalen seit 01.10.2011 5%
ab dem 01.01.2015 6,5%
Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012 5%
Saarland seit 01.01.2013 5,5%
ab dem 01.01.2015 6,5%
Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012 5%
Schleswig-Holstein seit 01.01.2012 5%
seit 01.01.2014 6,5%
Thüringen seit 07.04.2011 5%
Übrige Bundesländer (Bayern und Sachsen)   3,5%

Fundstelle

FAZ, Pressemitteilung vom 31.10.2014

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