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21.05.2010
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

FinBeh. Hamburg: Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG

Mit Urteil vom 07.10.2009 hat der BFH entschieden, dass - trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesellschafters – die Vergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG nicht nach § 5 Abs. 3 GrEStG entfällt, wenn die vom Gesetz geforderte Steuerumgehung objektiv ausscheidet. Der diesem Urteil entgegenstehende Bezugserlass vom 28.11.2008 wird daher aufgehoben.

Fundstelle

FinBeh. Hamburg, Erlass vom 27.01.2010, Az. 53 – S 4501 – 010/06, DB 2010, S. 816.

Weitere Fundstellen

Bezugserlass vom 28.11.2008, Az. 53 – S 4501 – 010/06.
BFH-Urteil vom 07.10.2009, Az. II R 58/08, siehe hierzu ausführlicher Deloitte Tax-News.

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