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23.04.2020
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Covid-19: Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 23.04.2020 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise geäußert.  

Hintergrund

Mit einem Hilfsprogramm hat die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern sehr umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der von der COVID-19 Krise betroffenen Unternehmen auf den Weg gebracht (siehe Deloitte Tax-News). Den Schwerpunkt bilden dabei Liquiditätsmaßnahmen.

Unternehmen sehen sich aber auch Personalengpässen sowie in vielen Bereichen nur eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten gegenüber. So sind Arbeitgeber in weiten Teilen des Bundesgebietes unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Zur Abmilderung dieser Problematik hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 23.04.2020 zur Verlängerung der Erklärungsfrist für Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise Stellung genommen.

Verwaltungsanweisung

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden.

Voraussetzung:

  • Sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte ist nachweislich unverschuldet daran gehindert, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.

Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 23.04.2020

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