Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung
Aktuell:
- Der Bundestag verabschiedete am 01.06.2017 das Gesetz, siehe Deloitte Tax-News
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Der Bundesrat hat im Rahmen seiner, am 10.02.2017 verabschiedeten Stellung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze einige Änderungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen. Darunter sind auch Änderungen der steuerlichen Regelungen.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, eine hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen. Dabei im Fokus sind insbesondere kleine Betriebe sowie Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. Das Ziel erreicht werden soll mit den Regelungen des am 21.12.2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurfes für ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (siehe Deloitte Tax-News).
Zum Regierungsentwurf hat der Bundesrat am 10.02.2017 Stellung genommen.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Bereich der Einkommen- und Lohnsteuer sieht die Stellungnahme des Bundesrates folgende Punkte vor:
- Im Zuge der Anhebung der Grundzulage für die Riesterrente von 154 Euro auf 165 Euro sollte auch der in § 10a Satz 1 EStG geregelte Höchstbetrag für den alternativen Abzug der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben von 2.100 Euro auf 2.250 Euro angehoben werden.
- Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte grundsätzlich geprüft werden, ob eine deutlichere Anhebung und eine Dynamisierung der Riester-Zulage erfolgen kann.
- Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte auch geprüft werden, ob zur Vermeidung von Gestaltungen für den BAV-Förderbetrag nach § 100 Abs. 2 EStG-E im Rahmen der Zusätzlichkeitsbetrachtung auf das Referenzjahr 2016 (Regierungsentwurf 2017) abgestellt werden kann.
- Die vom Wirtschaftsausschuss in seiner Empfehlung für die Stellungnahme angeregte Prüfung einer Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses von sechs Prozent für die Bewertung von Pensionsrückstellungen fand nicht die Mehrheit des Plenums des Bundesrates und wurde damit nicht in die Stellungnahme aufgenommen.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung wird sich kurzfristig zur Stellungnahme des Bundesrates äußern. Die erste Lesung im Bundestag ist geplant für den 09.03.2017.
Fundstelle
Bundesrat, Stellungnahme, BR-Drs. 780/16 (B)
