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24.01.2011
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Auf einen Blick: Zahlen und Fakten zur Lohnsteuer und Sozialversicherung in 2011

Beitrag für 2012

Lohnsteuerliche Änderungen

  • Die Steuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit für das Jahr 2011. 
    Der Wegfall der Lohnsteuerkarte in Papierform ist ab 2012 geplant (ElsterLohn II). Berufseinsteiger (z.B. Auszubildende) erhalten eine Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011. Arbeitnehmern ist im Fall eines Jobwechsels die Steuerkarte für das Jahr 2010 auszuhändigen. Änderungen von Steuerkarten werden nur noch durch das Finanzamt vorgenommen.  (zur gesetzlichen Regelung siehe Deloitte Tax-News zum Jahressteuergesetz 2010)
  • Die Steueridentifikationsnummer ist ab sofort für die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen zwingend erforderlich.
  • Reisekosten 
    Vereinfachung der Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten durch LStR 2011 (gilt rückwirkend ab 1.1.2010, ausführlicher hierzu in den Deloitte Tax-News). Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert, sofern Mahlzeit auf Veranlassung des Arbeitgebers gewährt wurde und der Wert der Mahlzeit 40,00 Euro nicht übersteigt. Veranlassung des Arbeitgebers liegt vor, wenn Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist.
    Versteuerung mit Sachbezug kann unterbleiben, wenn Arbeitnehmer Verpflegungspauschale um mindestens den Sachbezugswert (z.B. für ein Frühstück um mind. 1,57 Euro) kürzt. 
    Die Inlandspauschalen bleiben unverändert.
  • Es gelten die folgenden Sachbezugswerte, die denen der Sozialversicherung entsprechen (siehe dort), Werte für
Frühstück 1,57 Euro
Mittag-/Abendessen 2,83 Euro
  • Sachbezüge bis EUR 44,00 (pro Monat) sind weiterhin lohnsteuerfrei. Bei Überschreitung muss der gesamte Preisvorteil/Sachbezug versteuert werden. Pauschal besteuerte Sachbezüge sind nicht mit einzubeziehen.
  • Änderung hinsichtlich der Unfallkosten bei Firmenwagen ab dem 01.01.2011: Unfallkosten, die von Arbeitgeber getragen werden, gehören nicht mehr zu den Gesamtkosten. Ggf. Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei vom Arbeitgeber getragenen Unfallkosten überprüfen.
  • Versteuerung von Sachzuwendungen gemäß § 37 b EStG – Lohnsteuerprüfungen greifen diese Sachverhalte verstärkt auf.
  • Gegen Anrufungsauskünfte sind nunmehr Rechtsbehelfe möglich (nicht nur bei Ablehnung). Eine Aufhebung oder Änderung der Auskunft ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich.

Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Krankenversicherung 15,50 % (AG trägt 7,3 %, AN trägt 8,2 %)
Pflegeversicherung 1,95 %
Rentenversicherung 19,90 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,00 % (vorläufiger Wert)

Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 7,3 % wird zum 01.01.2011 dauerhaft festgeschrieben.

Beitragsbemessungsgrenzen

monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich 3.712,50 Euro 44.550,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 4.125,00 Euro 49.500,00 Euro
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle) 3.712,50 Euro 44.550,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung:    
alte Bundesländer 5.500,00 Euro 66.000,00 Euro
neue Bundesländer 4.800,00 Euro 57.600,00 Euro

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder Privatkassen Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch:
Krankenversicherung 271,01 Euro
Pflegeversicherung 36,20 Euro
  • Die Höchstverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt weiterhin bei 400,00 Euro. Minijobber und kurzfristig Beschäftigte sind verpflichtet, weitere geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bekannt zu geben.
  • Bei Geringverdienern liegt die Grenze unverändert bei 325,00 Euro. Der Arbeitgeber muss auch den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen.

Sachbezugswerte monatlich

Freie Unterkunft 206,00 Euro
Verpflegung (gesamt) 217,00 Euro
Frühstück 47,00 Euro
Mittag-/bzw. Abendessen 85,00 Euro

Fälligkeit der Beitragsnachweise und der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (gesetzlich fixiert)

Monat 5. letzter Bankarbeitstag (Nachweis) 3. letzter Bankarbeitstag (Zahlung)
Januar 25. 27.
Februar 22. 24.
März 25. 29.
April 21. 27.
Mai 25. 27.
Juni 24. 28.
Juli 25. 27.
August 25. 29.
September 26. 28.
Oktober 25. 26.
November 24. 28.
Dezember 23. 28.
  • Arbeitgeber sind seit 1.12.2010 verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit elektronisch mitzuteilen. Dies betrifft Betriebsbezeichnung, Anschrift, Name des Ansprechpartners, Kommunikationsdaten des Ansprechpartners, Betriebsstilllegungen, Betriebsaufgaben und Änderung der Korrespondenzadresse.
    Eine gesonderte Meldung an den Betriebsnummern-Service der BA erübrigt sich damit. 
  • AAG – Aufwendungsausgleichsgesetz und elektronisches Erstattungsverfahren U1/U2: Ab Januar 2011 sind AAG-Anträge maschinell zu erstellen und elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. 
  • Einführung des maschinellen Zahlstellenmeldeverfahrens für Versorgungsbezüge 
  • Durch die Verabschiedung des GKV-Finanzierungsgesetzes ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung bereits wieder nach einmaligem Überschreiten der JAEG möglich; die alte Rechtslage vor dem 02.02.2007 wurde wieder hergestellt. 
  • Ab dem Jahr 2011 wird ein Sozialausgleich eingeführt, um unverhältnismäßige Belastungen der Versicherten durch Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zu vermeiden. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen. Ab dem Jahr 2012 ist dies durch den Arbeitgeber über die Entgeltabrechnung zu berücksichtigen.

Sonstiges

  • Die Künstlersozialabgabe beträgt 2011 unverändert 3,9 %. Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund/Land erfolgen verschärfte Betriebsprüfungen im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind seit 2010 steuerlich höher absetzbar.
  • Kurzarbeitergeldregelung: Kurzarbeitergeld kann ab 2010 für 18 Monate (bis 30.06.2012) beantragt werden. Die Sozialabgaben werden längstens bis 31.03.2012 durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet.
  • Ab 01.12.2011 ist ein erweiterter Tätigkeitsschlüssel (auch für Bestandsmitarbeiter) zu verwenden. Die Klassifizierung der Berufe wurde völlig überarbeitet.

Ansprechpartner

Barbara Popp I Hamburg
Friederike Sorge I Hamburg

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Weitere Informationen zur Lohnsteuerberatung

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